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Vorbehalt gegen Fürsorgeabkommen

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
1 Min

RBEIT UND SOZIALES Die Zahlungen von Sozialleistungen an Zuwanderer aus der EU war vergangene Woche Thema im Bundestagsplenum: Die Grünen-Fraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, den Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen zurückzunehmen. Deutschland müsse sich im Rahmen des Europarates und der EU dafür einsetzen, dass allen Unionsbürgern Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) gewährt wird, schreiben die Abgeordneten in dem entsprechenden Antrag (17/9036). Die Bundesregierung hatte im Dezember 2011 einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen eingelegt. Damit weist sie den Anspruch von Zuwanderern aus der EU, die allein zur Arbeitsuche nach Deutschland gekommen sind, auf Leistungen nach dem SGB II zurück. Dieser Schritt sei "das Gegenteil einer allgemein angestrebten Willkommenskultur zur Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte", kritisieren die Grünen. Und der SPD-Abgeordnete Josip Juratovic

bezeichnete den Vorbehalt der Bundesregierung als "Trauerspiel". "Handeln Sie endlich europäisch und solidarisch", appelierte Katja Kipping (Linke) an die Regierung.

Johann Wadephul (CDU/CSU) warf den Antragstellern vor zu verschweigen, dass alle EU-Bürger das Recht haben, in ihrem Heimatland erworbene Ansprüche auf Zahlung von Arbeitslosengeld für die Dauer von bis zu sechs Monaten mit nach Deutschland zu exportieren, sie seien "zu einem guten Teil überhaupt nicht auf

Hilfen aus unserem Sozialleistungssystem angewiesen". Sein Koalitionskollege Pascal Kober (FDP) argumentierte ähnlich.

Der Antrag wurde entsprechend der Beschlussempfehlung (17/9474) abgelehnt. ver z