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ENTSCHÄDIGUNGSFONDS FÜR PATIENTEN? : Akt der Nächstenliebe

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
2 Min

Was soll daran falsch sein? Es ist richtig, Menschen zu helfen, die ohne eigenes Verschulden unter besonders schweren Folgen einer Operation leiden. Es ist ein Akt der Barmherzigkeit, ihnen eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, weil sie ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können und womöglich vor dem beruflichen Aus stehen. Ein Härtefallfonds für solche Patienten ist nicht falsch. Er wäre vielmehr eine gesetzlich geregelte Geste der Nächstenliebe und sollte unbedingt Bestandteil des Patientenrechtegesetzes werden, das der Bundestag nun berät.

Und trotzdem ist die Sache alles andere als trivial. Das fängt schon beim Namen an und führt von da aus unmittelbar ins Zentrum des Problems. Häufiger als von Härtefallfonds wird von einem Entschädigungsfonds gesprochen. Während der Begriff "Härtefall" treffend umschreibt, worum es gehen sollte, nämlich um eine Hilfe, die von der Schwere des Falles abhängt, erweckt der Begriff "Entschädigung" ein Missverständnis.

Mit einer Entschädigung kann landläufig nur rechnen, wem zuvor ein Unrecht zugefügt wurde. Genau das aber soll der Fonds nicht leisten. Es geht um schnelle und unbürokratische Hilfe, bis vor Gericht geklärt wurde, ob der Schaden auf den Fehler des behandelnden Arztes zurückzuführen ist. Jeder Anschein einer Vorverurteilung durch die Zahlung aus dem Fonds muss unbedingt vermieden werden. Auch deshalb muss die Hilfe zurückgezahlt werden, wenn das Gericht einen Behandlungsfehler anerkennt und Schadensersatz verhängt.

Das ist der Kern. Der Rest - die Finanzierung, die Ausgestaltung, die Verwaltung - ist Technik und Interessenausgleich. Es geht um Barmherzigkeit, so schwer kann da eine Lösung gar nicht sein.