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Viel Leid und noch mehr Fragen

BEHANDLUNGSFEHLER Sie hinterlassen oft ratlose Angehörige. Ein Fall aus Leipzig

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
7 Min

Vier Jahre wäre Tony Reichl in diesen Tagen geworden. Vielleicht hätte er sich ein Fahrrad zu seinem Geburtstag gewünscht oder einen neuen Fußball. Doch anstatt für ihren Sohn eine Geburtstagstorte zu backen und ihm eine Party zu organisieren, werden Swantje und Marcus Reichl einmal mehr zum Friedhof gehen. Denn Tony ist tot - weil, davon sind seine Eltern fest überzeugt, in der Nacht, in der er zur Welt kam, grobe Behandlungsfehler passiert sind.

Swantje Reichl war am Abend in die Notaufnahme der Leipziger Uniklinik gefahren, weil sie schlimme Schmerzen hatte. Für die Hebammen der geburtshilflichen Station hätten dabei, so die Eltern, alle Alarmglocken schrillen müssen: Denn die Hochschwangere hatte Jahre zuvor ihre ältere Tochter mit einem Kaiserschnitt zur Welt gebracht. Die dabei entstandene Naht in der Gebärmutter drohte zu reißen. Doch niemand habe seine Frau ernst genommen, erzählt Marcus Reichl. Über Stunden bemerkte offenbar niemand, dass die Narbe in Swantje Reichls Gebärmutter sich immer weiter dehnte, bis sie schließlich kurz vor Mitternacht riss. Da die Bilder des Wehenschreibers (CTG) am frühen Abend, mit dem die kindlichen Herztöne überwacht wurden, nicht auffällig gewesen war, hatte man die Überwachung des Kindes eingestellt, berichtet der Vater. Deshalb hätte der Gebärmutterriss fünf Stunden später fürchterliche Folgen für Tony gehabt: Der kleine, eigentlich kerngesunde Junge rutschte in die Bauchhöhle und wurde dort nicht mehr mit Sauerstoff versorgt.

Als die Hebammen schließlich nach einem routinemäßigen CTG vor der Nachtruhe die diensthabende Ärztin informierten, weil keine Herztöne mehr aufzuzeichnen waren, war es zu spät: Bei einem Notkaiserschnitt konnte Tony nur noch hirntot entbunden werden, erzählt Reichl.

Quälende Fragen

Für die Familie war der Alptraum damit längst nicht vorbei. Weil die Eltern einer Organentnahme zustimmten, wurde Tony noch mehr als eine Woche an Apparaten am Leben gehalten. Zehn Tage lang, so erinnert sich Tonys Vater, hätten Ärzte um das Bett seinen Sohnes gestanden, "und erst dann kam mal einer auf die Idee nachzufragen, in welcher Woche er geboren worden war".

Weil das Baby vor Abschluss der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt gekommen war, galt es auch mit einem Gewicht von rund 3.500 Gramm rechnerisch als Frühchen. Nach den Regeln der Deutschen Stiftung Organtransplantation dürfen die Organe dann nicht verwendet werden. "Da habe ich dann zum ersten Mal einen Arzt angeschrien", erzählt Marcus Reichl. "Ich habe mich gefragt, ob es denn in diesem Krankenhaus nicht auch ein paar vernünftige Menschen gab."

Diese Frage begleitet die Reichls seither. Sie wollen wissen, warum Tony sterben musste - und warum die Fehler, die in der Nacht seiner Geburt im September 2008 gemacht wurden, bislang keine Konsequenzen hatten. Eine Strafanzeige führte schließlich zu Ermittlungen gegen die beiden Hebammen, die in dieser Nacht Dienst hatten. Eine von ihnen wurde inzwischen wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, gegen die zweite Anklage erhoben. Erschwert wird die Wahrheitsfindung nach Angaben der Familie dadurch, dass nach Tonys Tod die entsprechenden Patientenakten manipuliert worden sind. Presseberichten zufolge hatte das auch die Oberärztin, die Tony entbunden hatte, vor Gericht ausgesagt.

Aussage gegen Aussage

Für Marcus Reichl ist das besonders bitter. "Im persönlichen Gespräch wurde uns von Seiten der Klinik ganz deutlich gesagt, dass das alles nicht hätte passieren dürfen und das Fehler gemacht wurden. Nach außen aber hat das nie jemand zugegeben. Vor Gericht wurde gelogen, meine Frau hätte nie gesagt, wie schlecht es ihr ging. Das hört man und kann es nicht glauben." Als Eltern hätten sie nichts für Tony tun können. Die Umstände seines Todes aufzuklären, "das ist das einzige, was uns bleibt. Wenn man aber hier nicht kämpft, wo denn dann?"

Swantje und Marcus Reichls Vertrauen in Ärzte und medizinisches Personal ist seit Tonys Geburt nachhaltig erschüttert. Dennoch haben sie inzwischen eine weitere Schwangerschaft gewagt und haben seit 18 Monaten einen kleinen, gesunden Sohn. "Zu erleben, dass es auch gut gehen kann, das war auch Therapie", sagt der Vater, "aber dafür, wie man sich nach einer solchen Vorgeschichte fühlt, welche Ängste man hat, dafür gibt es keine Worte. Ohne psychologische Betreuung wäre es nicht gegangen." Dass ein Gesetz nun die Patientenrechte in Deutschland verbessern soll, hat Marcus Reichl zur Kenntnis genommen.

Mehr Informations- und Dokumentationspflichten für Ärzte, mehr Rechte für Patienten, in ihre Krankenakte Einsicht nehmen zu können: All das sei sicher begrüßenswert, findet er. "Aber ob das in unserem Fall etwas geändert hätte, würde ich bezweifeln. Es gab ja eine Dokumentation in unserem Fall, die war aber gefälscht. Natürlich darf es nicht passieren, dass Kinder unter Überwachung sterben. Aber Tony wurde ja nicht überwacht", ist er überzeugt.

Spektakuläre Einzelfälle wie die von Tony Reichl sind es, die die Schlagzeilen füllen, wenn es um medizinische Behandlungsfehler geht. Fälle, bei denen menschliches Versagen und kriminelle Energie zusammenkommen, kann kein Gesetz der Welt verhindern. Und vielleicht hätten auch die Reichls mehr Beistand und Rechtssicherheit gehabt, als es darum ging, zu klären, warum Tony sterben musste.

Ganz sicher aber wäre es bedeutend leichter für die Familie gewesen, wenn es das gegeben hätte, was Patientenvertreter schon lange fordern: das Ende einer "Kultur des Wegschauens" und die Tatsache, dass es offenbar noch immer Kliniken gibt, die bei Fehlern lieber verschleiern als aufklären wollen. Ein gutes Patientenrechtegesetz, davon ist Hardy Müller überzeugt, müsste es dem medizinischem Personal erleichtern, Fehler zuzugeben. Der Geschäftsführer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) will, dass man in deutschen Krankenhäusern und Praxen "weg von der bisherigen Fehlerkultur, hin zu einer Sicherheitskultur" kommt. "Wir müssen selbstverständlich über Fehler reden, damit aber konstruktiv umgehen und dürfen sie nicht skandalisieren und stigmatisieren. Wenn in einer Klinik etwas anders läuft, als es sollte, dann ist das nicht Pfusch, wie es immer gleich heißt. Das sind Fehler, die überall dort passieren, wo Menschen arbeiten." Das bedeute letztlich eine geänderte öffentliche Wahrnehmung, "denn eigentlich wissen wir doch alle, dass kein Arzt morgens mit dem Vorsatz aufsteht, heute mal einem Patienten zu schaden".

Von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist Müller enttäuscht. Damit werde letztlich nur "zusammengeschrieben, was überall in den Gesetzen ohnehin schon verstreut ist". Das APS wünscht sich dagegen eine Regelung, nach der Menschen, die in Krankenhäusern Fehler melden, nicht bestraft werden dürfen. Zudem solle es einen Fonds geben, aus dem Opfer von Behandlungsfehlern entschädigt werden könnten. "Dazu gibt es viele verschiedene Vorstellungen von allen Seiten, deshalb wollten wir eine ausführliche Diskussion zu dem Thema."

Ausführlich diskutiert wird über das Thema Patientenrechte schon seit Jahren. Jetzt soll endlich gehandelt werden: Am vergangenen Freitag hat die Bundesregierung in erster Lesung einen Gesetzentwurf (17/10488) im Bundestag beraten. Noch in dieser Woche wollen die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag einbringen. Darin soll, wie es auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung fordert, geregelt werden, dass Mitarbeiter, die Fehler melden, in Zukunft vor Strafverfolgung geschützt werden. Am 22. Oktober wird es im Bundestag zu dem Gesetz eine Anhörung geben. Hinter den Kulissen wird weiterhin über die Möglichkeiten für die Finanzierung eines Entschädigungsfonds diskutiert.

Finanzielle Entlastung

Ohnehin ist Geld ein wichtiges Thema, wenn es um Patientenrechte geht. Im Gesetzentwurf heißt es dazu, für die gesetzliche Krankenversicherung ergäben sich ab 2014 Mehraufwendungen in Höhe von rund 720.000 Euro im Jahr für Vergütungszuschläge bei der Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen. Letztlich hofft der Gesetzgeber aber, dass durch weniger Fehler bei der Behandlung auch die Krankenkassen finanziell entlastet werden könnten.

Ganz so optimistisch sind nicht alle Beteiligten. Denn in Zukunft ist der Arzt verpflichtet, den Patienten umfassend aufzuklären und die Behandlung zu dokumentieren. Wolfram Candidus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) fürchtet, dass sich Ärzte in der täglichen Praxis bald weniger Zeit für die Aufklärung ihrer Patienten nehmen werden, "weil das niemand vergütet". Der Gesetzgeber gehe ganz selbstverständlich davon aus, dass die wichtige Aufklärungsarbeit "ehrenamtlich über die Ärzteschaft" erfolge - das aber sei nicht fair. Dabei sei eine umfassende Dokumentation nicht nur wichtig, wenn es im Schadensfall darum gehe, die Behandlung nachzuvollziehen. Sie sei auch ein Mittel, um Fehler zu vermeiden.

Denn wenn alle an einer Behandlung Beteiligten sich immer wieder vergegenwärtigen, welche Schritte erfolgen müssen, senkt dies das Fehlerrisiko drastisch. Das haben internationale Studien belegt: So lassen sich etwa Operationssterblichkeit, Wundinfektionsraten und die Zahl von Reoperationen deutlich reduzieren, wenn die von der Weltgesundheitsorganisation entwickelten Checklisten zur Fehlervermeidung benutzt werden.

Wie im Cockpit eines Flugzeugs wird dabei im OP stichpunktartig alles überprüft, was zu einer Gefährdung des Patienten führen könnte. Denn man weiß: So genannte "unerwünschte Ereignisse" bei medizinischen Behandlungen sind in aller Regel keine isolierten Vorkommnisse, die sich auf das Fehlverhalten Einzelner zurückführen lassen - vielmehr kommen meist verschiedene Sorgfaltsverletzungen zusammen, die für sich genommen keine gravierenden Auswirkungen haben, in der Summe aber fatal sein können. Ob Tony Reichl noch am Leben wäre, wenn die Hebammen der Leipziger Uniklinik in jener Nacht nach Checklisten gearbeitet hätten, kann niemand beantworten. In der Uniklinik existiert nach eigenen Angaben jedenfalls seit Jahren ein sogenanntes "Critical Incident Reporting System", als zusätzliches System für sogenannte "Beinahe-Schäden". Damit sollen mögliche Fehlerquellen erkannt und in Zukunft vermieden werden.

Fragen nach Verantwortung

Zum konkreten Fall der Familie Reichl könne man "mit Blick auf das laufende Verfahren nur so viel sagen, dass unser Mitgefühl bei Familie Reichl ist, deren tragischen Verlust und Schmerz wir zutiefst bedauern". Die Klinik sei an einer umfassenden Klärung im Interesse aller Beteiligten interessiert und werde "auch weiterhin die Aufklärung mit allen Mitteln unterstützen". Familie Reichl wäre froh. Sie sagt bis heute, dass es nie zum Prozess gekommen wäre, "wenn die Klinik den Behandlungsfehler sofort offen eingestanden hätte".

Die Reichls wollen kein Geld, sie wollen Antworten, warum ihr Kind sterben musste und niemand die Verantwortung dafür übernehmen will. Selbst heute, nach all der Zeit und den quälenden Prozesstagen, hält Marcus Reichl eine Versöhnung nicht für ausgeschlossen. "Es wäre arg spät. Aber man würde sich über den Versuch freuen." Wenn denn nur jemand Marcus Reichls Fragen beantworten würde.