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Operation mündiger Patient

GESUNDHEIT Neues Gesetz stärkt Rechte der Versicherten. Entwurf geht der Opposition aber nicht weit genug

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
3 Min

Statistisch gesehen geht jeder Deutsche rund 18 Mal im Jahr zum Arzt: Millionenfach begegnen sich in Deutschland Ärzte und Patienten, ob in der Praxis oder im Krankenhaus. In den allermeisten Fällen behandeln die Ärzte ihre Patienten ganz im Sinne des Hippokratischen Eides und lassen ihnen die bestmögliche Behandlung angedeihen - zwischen ihnen und ihren Patienten herrscht ein vertrauensvolles Verhältnis. Aber auch Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) weiß: "Dabei können Fehler passieren", wie er in der Debatte über die Rechte von Patienten am vergangenen Freitag im Bundestag sagte.

Wie hoch die Zahl der Behandlungsfehler in Deutschland wirklich ist, bleibt umstritten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2010 durch Behandlungsfehler, Hygienemängel oder fehlerhafte Medizinprodukte bei schätzungsweise 17 Millionen im Krankenhaus behandelten Patienten insgesamt 1.712 Todesfälle registriert - die Dunkelziffer der Behandlungsfehler dürfte aber weitaus höher sein.

"Dieses Patientenrechtegesetz wird dazu beitragen, Fehler im ärztlichen Verhalten künftig besser zu vermeiden", versprach Bahr. Denn in Zukunft sollen sich Patienten nicht nur sehr viel einfacher über ihre Rechte informieren können, sondern auch mehr Hilfen erhalten, wenn sie diese etwa bei erlittenen Behandlungsfehlern gegegenüber den Ärzten durchsetzen wollen. Dafür wurden die Rechte der Patienten, die bisher in verschiedenen Gesetzen festgeschrieben oder durch die Rechtssprechung festgelegt wurden, erstmals in Form eines Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. "Das ist allein schon ein Mehrwert", zeigte sich Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zufrieden. Denn durch die gewonnene Transparenz und größere Rechtssicherheit könne der Patient nun selbstbewusst entscheiden, welche Behandlung er wolle.

Kommt es bei einer Behandlung allerdings zu vom Arzt verursachten Komplikationen, muss dieser auch in Zukunft nicht generell beweisen, keinen Fehler gemacht zu haben - abgesehen von Ausnahmefällen, die das neue Gesetz vorgibt. Denn, betonte Bahr, es sei eine Errungenschaft, "dass erstmals bei groben Behandlungsfehlern der Arzt nachweisen muss, dass er alles richtig gemacht hat".

Absage an Beweislastumkehr

Der Forderung der Opposition nach einer weitergehenden Beweislastumkehr erteilte der Minister eine klare Absage: "Eine generelle Beweislastumkehr würde in Deutschland zu amerikanischen Verhältnissen führen", warnte der Minister. Er wolle nicht, dass ein Arzt zuerst an das Risiko denke. "Wir wollen eine Fehlervermeidungskultur, aber keine Risikovermeidungskultur", sagte Bahr.

Härtefallfonds

Marlies Volkmar (SPD) sieht die Patienten dabei aber weiterhin in einer schlechteren Position. So müsse der Patiente zu "100 Prozent beweisen, dass er falsch behandelt worden sei, die Beweise dafür lägen aber zu 100 Prozent beim Arzt", sagte sie. Für die Ärztin nur eines von vielen Beispielen, die zeigten, dass die Ziele des Gesetzes "bis zur Unkenntlichkeit verwässert worden" seien. "Dieses Gesetz ist ein Placebo", warf sie der Regierung vor. Ebenso äußerte sich die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Carola Reimann (SPD):"Für die Patienten wird es keine spürbaren Wirkungen haben." Sie vermisse vor allem den von ihrer Fraktion vorgeschlagenen Entschädigungsfond für Härtefälle von Behandlungsfehlern. Reimann zeigte sich verwundert, dass der Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller (CSU) selbst einen solchen Fonds gefordert habe (siehe Interview Seite 2), das Vorhaben aber am Veto der Versicherungswirtschaft gescheitert sei. "Ich habe immer gedacht, Sie sind Patienten- und nicht Versicherungsbeauftragter", sagte Reimann. Zöller betonte in der Debatte, dass er einen Härtefallfonds ablehne, der nur von den Versicherten finanziert werde. Dabei hob er hervor, dass mit dem neuen Gesetz "der Patient im Mittelpunkt" stehe. Bislang würden die Kranken aber zu wenig über ihre Rechte wissen. "Wer sie nicht kennt, kann sie nicht einfordern", sagte er.

Positiv vermerkte Harald Weinberg von der Fraktion Die Linke, dass die Koalition dem Rat der Linken gefolgt sei und den Gesetzentwurf nicht "Patientenschutzgesetz, sondern Patientenrechtegesetz" genannt habe. Das allerdings ändere nichts an den inhaltlichen Defiziten. "Die Ärzte- und Krankenhausverbände haben Ihnen beim Schreiben des Gesetzes die Hand geführt", warf er der Regierung vor. Geschädigte hätten es weiterhin sehr schwer, ihr Recht zu bekommen, sagte Weinberg. So gebe es etwa weiterhin keinen unabhängigen Gutachterpool bei der Feststellung von Behandlungsfehlern. Im übrigen säßen die Patientenvertreter auch im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen, weiter nur "am Katzentisch."

Mängel im Verfahrensrecht kritisierte auch die Rednerin von Bündnis 90/Die Grünen, Maria Klein-Schmeink: "An vielen Stellen sind sie zu kurz gesprungen", sagte sie. Denn eine reine Zusammenfassung des geltenden Rechts sei zu wenig. Der neue Behandlungsvertrag im BGB enthalte keine einziges neues Recht, kritisierte die Grüne. Auch ein stringentes System der Fehlervermeidung oder ein Beschwerdemanagement fehle. "So kann eine wirkliche Unterstützung von Patienten nicht aussehen", sagte sie.