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Reisekostenrecht wird einfacher

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
1 Min

FINANZEN

Das steuerliche Reisekostenrecht soll erheblich vereinfacht werden. Eingeführt werden solle ein ausgewogenes Gesamtmodell mit Vereinfachungen in den Bereichen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, heißt es in dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (17/10774). In vielen Fällen werde es zu Verbesserungen für die Arbeitnehmer kommen. Der Bundestag überwies den Gesetzentwurf am Donnerstag an die zuständigen Ausschüsse.

Bei den Pauschalen für Verpflegungskostenmehraufwendungen soll an die Stelle der dreistufigen eine zweistufige Staffelung der Pauschalen treten. Künftig werde für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit eine Pauschale von jeweils zwölf Euro als Werbungskosten berücksichtigt. Die bisherige Prüfung von Mindestabwesenheitszeiten entfällt. An Tagen, an denen ein Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, bleibt die Pauschale bei 24 Euro. Auch bei Dienstreisen ohne Übernachtung beträgt die Pauschale zwölf Euro bei einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden. Änderungen gibt es auch bei Auslandsdienstreisen sowie bei der doppelten Haushaltsführung.