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Strafe für Aggressoren

22.10.2012
2023-08-30T12:17:39.7200Z
1 Min

MENSCHENRECHTE

Die Normierung eines Aggressionstatbestandes im Römischen Statut ist nach Darstellung der Bundesregierung ein "historischer Durchbruch" für die Weiterentwicklung des Völkerrechts. Damit werde eine wesentliche Lücke der völkerrechtlichen Strafbarkeit geschlossen, heißt es im Gesetzentwurf des Bundesregierung (17/10975), der am vergangenen Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten wurde und mit dem die Änderung im Statut ratifiziert werden soll. Die Einigung der Vertragsstaaten 2010 in Kampala (Uganda) markiere einen wichtigen Schritt beim Kampf gegen die Straflosigkeit schwerster Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganze betreffen, schreibt die Bundesregierung.

Für Michael Frieser (CDU) seien einzelne Staaten in "mühsamen Verhandlungen" Kompromisse eingegangen, um das gemeinsame "höhere Ziel" voranbringen: ein umfassendes System internationaler Strafgerichtsbarkeit, die die nationale Strafverfolgung wirksam ergänze. Der SPD-Abgeordnete Christoph Strässer nannte die Einigung einen "historischer Erfolg". Die Annahme der Aggressionsbestimmung und die Übernahme in deutsches Recht stellten deshalb einen "riesigen Schritt" für die internationale Strafjustiz dar. Marina Schuster (FDP) bezeichnete die Einigung als "Meilenstein im internationalen Kampf gegen die Straflosigkeit". Laut Stefan Liebich (Die Linke) sei die Definition des Verbrechens der Aggression historisch "gar nicht hoch genug zu bewerten, bei allen Abstrichen und vielen Kompromissen". Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) führte die praktischen Konsequenzen vor Augen: "Nun müssen Präsidenten oder Armeeführer damit rechnen, wegen völkerrechtswidriger Invasionen, Bombardements oder Blockaden anderer Länder persönlich zur Verantwortung gezogen zu werden."