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Mehr Rechte für Seeleute

22.10.2012
2023-08-30T12:17:39.7200Z
2 Min

ARBEITSÜBEREINKOMMEN

Bereits 2006 hatte die Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein Seearbeitsübereinkommen ausgefertigt. Heute, sechs Jahre später, ist die Umsetzung in nationales Recht in Deutschland noch immer nicht vollzogen. Allerdings beschäftigt sie derzeit Parlament und Regierung.

Vergangene Woche standen ein Antrag der Linksfraktion (17/9066) sowie ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/10959) auf der Agenda des Bundestagsplenums. Während zu dem Antrag bereits eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/9614) vorlag, wurde der Regierungsentwurf in erster Lesung beraten. Anschließend wurde interfraktionell seine Überweisung in die zuständigen Ausschüsse beschlossen. Der Beschlussempfehlung folgend wurde der Antrag der Linksfraktion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt.

Die Antragsteller hatten die Bundesregierung aufgefordert, bis Mitte 2012 einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung vorzulegen. Weiter sollte nach dem Willen der Fraktion die Regierung einen Gesetzentwurf für die Umsetzung in nationales Recht vorlegen.

Mit dem Seearbeitsübereinkommen sollen weltweit günstige Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen der über 1,2 Millionen Seeleute sowie einheitliche Wettbewerbsbedingungen der Schifffahrt geschaffen werden, heißt es zur Begründung. Dieses Übereinkommen sei aber bis heute noch nicht in Kraft getreten, obwohl es vor mehr als sechs Jahren beschlossen worden sei. International trete es erst dann in Kraft, wenn es durch mindestens 30 Staaten ratifiziert worden sei, bisher hätten 23 Staaten dies getan.

Die Oppositionsfraktionen hatten bereits im Ausschuss eine weitaus schnellere Umsetzung gefordert. Das Übereinkommen sei zu begrüßen, um die Arbeitsbedingungen der Seeleute zu verbessern. Das Zögern der Bundesregierung sei nicht nachvollziehbar.

Den eigenen Entwurf zur Umsetzung des Übereinkommens hat die Bundesregierung erst in diesem Monat in den Bundestag eingebracht. Auch die Regierung sieht Umsetzung und Ratifizierung vor. Allerdings müssten zuerst die Umsetzung in deutsches Recht erfolgen und dass entsprechende Gesetz verabschiedet werden. Erst im Anschluss könne Deutschland das Abkommen ratifizieren.