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Drum prüfe, wer sich ewig bindet

KULTUR Das Filmerbe soll erhalten werden. Aber völlig unklar ist, wie dies zu leisten ist

22.10.2012
2023-08-30T12:17:39.7200Z
2 Min

Die Linksfraktion würde gerne Nägel mit Köpfen machen bei der Bewahrung des deutschen Filmerbes. Angesichts der Tatsache, dass sich alle Fraktionen einig seien, dass es sich "um eine kulturelle Aufgabe von grundlegender Bedeutung handelt", müsse die Finanzierung dieser Aufgabe endlich sichergestellt werden. In ihrem Antrag (17/11007), den sie in der vergangenen Woche in die parlamentarische Beratung einbrachte, fordert sie, im Bundesarchivgesetz eine Regelung zu verankern, dass alle öffentlich aufgeführten deutschen Filme im Filmarchiv des Bundesarchivs als Kopie hinterlegt werden müssen. Betroffen von dieser Pflichtarchivierung sollen alle Kurz- und Spielfilme, Werbe-, Kultur-, Dokumentations- und Animationsfilme sein.

Um die Kosten für die Archivierung und Erhaltung des Filmerbes dauerhaft zu decken, will die Linksfraktion jährlich sechs Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bereitstellen. Weitere sechs Millionen soll die Filmwirtschaft und die filmtreibende Werbewirtschaft beisteuern. Und auch die Kinobesucher sollen ihren Beitrag leisten - in Form einer Abgabe von fünf Cent auf jede Kinokarte. Davon versprechen sich die Kulturpolitiker der Linken weitere jährliche Einnahmen von sechs Millionen Euro. Die Linke beruft sich auf Schätzungen von Experten, dass allein die Langzeitkonservierung der bereits bestehenden Archivbestände einen Finanzbedarf von rund 90 Millionen Euro erfordern wird.

Es ist nicht der erste Antrag zur Bewahrung des Filmerbes, der vorgelegt wurde. In den vergangenen Jahren ist von allen Fraktionen in unterschiedlicher Intensität gefordert worden, entsprechende Strategien zu entwickeln. Auch die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP legten in der vergangenen Woche parallel zu den Linken einen Antrag (17/11006) vor.

Die Überlegungen bei Union und FDP bewegen sich in eine zumindest ähnliche Richtung wie in der Opposition. Doch die Koalitionäre sehen noch gewaltigen Klärungsbedarf, bevor gehandelt werden kann. So soll die Bundesregierung prüfen, ob Gelder aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden können, ob und wie und wo eine verpflichtende Archivierung der Filme erfolgen kann und wie die private Filmindustrie an den Kosten beteiligt werden soll. Vor allem müsse geklärt werden, welche Kosten für das Unterfangen anfallen.

Registrierung

Bislang werden in Deutschland nur Filme verpflichtend archiviert, die öffentlich gefördert werden. Nach Schätzungen der Bundesregierung wären hiervon 80 bis 90 Prozent der Filme betroffen. Doch durch die unterschiedlichen Praxen der Filmförderung sowie der Sicherungs- und Erfassungsmethoden in den Bundesländern "wird eine ungeklärte Anzahl deutscher Filme, die für die Archivierung in Frage kommen, nicht berücksichtigt", bemängeln die Koalitionsfraktionen. Sie plädieren deshalb dafür, im Bundesarchivgesetz eine Pflichtregistrierung zu verankern, um alle neu produzierten Filme zu erfassen.

Deutlich schwieriger gestaltet sich aber die Frage, auf welchem Medium die Filme gesichert werden sollen. Selbst digitale Daten müssen regelmäßig auf neue Datenträger überspielt werden, um für die Ewigkeit erhalten zu werden. Die Linksfraktion geht sogar davon aus, dass die Archivierung vorerst weiterhin auf analogen Medien erfolgen wird. Auch Union und FDP sehen das Problem. Und fordern die Bundesregierung deshalb auf: Prüfen!