Piwik Webtracking Image

Neue Freiheiten

WISSENSCHAFT Außeruniversitäre Forschung bekommt mehr Autonomie. Die Opposition bemängelt fehlende Kontrolle

22.10.2012
2023-08-30T12:17:39.7200Z
4 Min

Für Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) ist es ein Beitrag zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Forschungseinrichtungen. Für Petra Sitte (Die Linke) hingegen Hochstapelei. Derart unterschiedlich wird das von der Regierung vorgelegte Wissenschaftsfreiheitsgesetz bewertet, dass der Bundestag am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Koalition in der durch den Forschungsausschuss geänderten Fassung (17/11046) angenommen hat. Ziel ist es, "die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen zu flexibilisieren", wie es in der Gesetzesbegründung heißt.

Konkret bedeutet dies: Statt eines Stellenplans wird die Einführung von Globalhaushalten angestrebt. Haushaltsmittel müssen nicht mehr zwingend in einem bestimmten Jahr oder für einen festgelegten Zweck ausgegeben werden. Top-Wissenschaftlern können - am Besserstellungsverbot vorbei - Topgehälter gezahlt werden, wenn die Mittel dafür aus dem nichtöffentlichen Bereich kommen. Zudem sind benötigte Baumaßnahmen künftig auch ohne Beteiligung der zuständigen staatlichen Bauverwaltung durchführbar.

Drei Säulen

Der Entwurf habe "ungeteilten Zuspruch durch die Wissenschaft erfahren und über die Fraktionsgrenzen hinweg einen breiten politischen Konsens gefunden", freute sich Schavan. Die Ministerin verwies auf die drei Säulen des Gesetzes: Autonomie, Eigenverantwortung und Transparenz. Die Einrichtungen müssten selber entscheiden können und kurzfristig auch neue Wege einschlagen dürfen, betonte sie. Was die Eigenverantwortung angeht, so habe die Pilotphase gezeigt, dass "maßvoll und verantwortungsvoll" mit der Selbstständigkeit umgegangen werde, sagte Schavan.

Schavans Lobeshymnen waren dem SPD-Forschungspolitiker Rene Röspel dann doch ein wenig zu viel des Guten. "Der Titel ,Wissenschaftsfreiheitsgesetz' ist zu hoch gehängt", befand er. Mit dem Gesetz werde "nur ein Bein gestärkt". Nach wie vor Sorgen mache nämlich die universitäre Forschung. "Mit nur einem Bein läuft man aber im Kreis", sagte der SPD-Abgeordnete. Positiv bewertete er, dass nicht abgerufene Sachmittel beispielsweise für eine zusätzliche Professorenstelle genutzt werden können. Nicht gut sei allerdings, dass auch die Umwandlung von Personalmitteln in Sachmittel "im extremen Fall für den Bau einer Dienstvilla des Institutsdirektors" möglich sei. Daher plädiere seine Fraktion für ein besseres Steuerungs- und Kontrollsystem. Das Parlament müsse dabei einbezogen werden, denn: "Wir müssen vor den Bürgern Rechenschaft über die Verwendung der Mittel ablegen."

Beratungen im Ausschuss

Mit dem Gesetz werde die Grundlagenforschung, die oft keine Lobby habe, gestärkt, befand Peter Röhlinger (FDP). Zudem werde ein Zeichen für Verlässlichkeit, Dauerhaftigkeit aber auch Vertrauen gesetzt. Dass das Gesetz im Ausschuss verändert worden sei, begrüßte Röhlinger. Die Koalition sei der Opposition "sehr weit entgegengekommen". Man habe sich darauf verständigt, mit der Humboldt-Stiftung und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zwei weitere Einrichtungen in das Gesetz einzufügen. Der Regierungsentwurf hatte ursprünglich neun Einrichtungen vorgesehen: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, die Max Weber Stiftung/Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland sowie das Wissenschaftskolleg zu Berlin.

Kritik des Rechnungshofes

Man hätte das Gesetz ehrlicherweise "Wissenschaftsmanagementgesetz" nennen sollen, kritisierte die Linkenabgeordnete Petra Sitte und sprach von "Hochstapelei". Es gehe im Grunde darum, dass "Institutsleitungen, Präsidien und Forschungsministerien mehr Handlungsspielraum bekommen". Die Wissenschaftsfreiheit, so ihre Befürchtung, werde durch die Neureglung eher verlieren. Der Bundesrechnungshof habe sich zudem zu der Vorlage "kritisch bis ablehnend zu Wort gemeldet", was aber ignoriert worden sei. Gefordert worden seien klarere Regeln und Gehaltsobergrenzen. Die Bundesregierung habe sich aber zu einem "Rückzug aus der politischen Verantwortung" entschlossen, sagte Sitte. Zu kritisieren sei außerdem, dass die Regelungen nur für Spitzenwissenschaftler gelten würden. "Die anderen Beschäftigten der Einrichtungen werden dabei ausgeschlossen", bemängelte sie.

Auch die Grünen-Bildungsexpertin Krista Sager übte Kritik an der Neuregelung. So sei offen geblieben, mit welchen Instrumenten die Leistungen der Einrichtungen gemessen werden sollten. "Die Bundesregierung hat da ihre Hausaufgaben nicht gemacht", urteilte Sager. Die an die betroffenen Einrichtungen zu verteilenden 4,6 Milliarden Euro seien schließlich "keine Peanuts". Daher dürfe bei der Kontrolle das Parlament nicht außen vor bleiben.

"Mehr Freiheit heißt auch mehr Verantwortung", erwiderte der CSU-Abgeordnete Albert Rupprecht. Man erwarte von den Einrichtungen, dass über die erzielten Leistungen berichtet wird. Es wäre aber falsch gewesen, "jetzt schon ein detailliertes Berichts- system gesetzlich festzuschreiben". Vielmehr müsse dies "ab jetzt" im Dialog mit den Einrichtungen entwickelt werden. Der Linksfraktion warf Rupprecht vor, die Dimension nicht verstanden zu haben. "Mit dem Gesetz wird eine Welle angestoßen, die letztendlich auch vor den Hochschulen nicht Halt machen wird", zeigte sich Rupprecht optimistisch.