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Schäuble entdeckt Offshore-Windparks als Geldquelle

FINANZEN Die deutsche See-Wirtschaftszone soll Erhebungsgebiet für Versicherungsteuer werden. Bis 200 Seemeilen Reichweite

22.10.2012
2023-08-30T12:17:40.7200Z
2 Min

Manchmal scheint die linke Hand nicht zu wissen, was die rechte tut. An diese Volksweisheit fühlten sich Wirtschaftsvertreter in einer Anhörung des Finanzausschusses in der vergangenen Woche erinnert. Einerseits fordert Umweltminister Peter Altmaier (CDU) den schnelleren Ausbau von Windkraftwerken auf hoher See (Offshore), und dann kommt Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit der Idee, sein Steuergebiet auszudehnen und bis zu 200 Seemeilen vor der deutschen Küste noch Versicherungssteuer für die Verträge der Windanlagenbetreiber zu kassieren. Die deutsche Wirtschaft reagierte entsetzt und warf der Bundesregierung vor, mit ihren Steuerplänen die Energiewende zu konterkarieren.

In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses in der vergangenen Woche warnten die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einer gemeinsamen Stellungnahme davor, die Versicherungssteuer in Höhe von 19 Prozent künftig auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (das ist die Zone seewärts der Zwölf-Seemeilen-Grenze bis zu 200 Seemeilen zur Küste) zu erheben. Dies führe zu einer erheblichen zusätzlichen wirtschaftlichen Belastung der ohnehin sehr kostenintensiven Errichtung und des Betriebes von Offshore-Windanlagen: "Diese rein fiskalisch motivierte Neuregelung konterkariert damit Vorhaben, die den Zielen der von der Bundesregierung forcierten Energiewende dienen, nämlich die Stromerzeugung durch deutsche Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee."

Die Ausweitung der Versicherungsteuerpflicht auf das offene Meer ist in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (17/10039) enthalten. Dagegen protestierte auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): "Eine zusätzliche steuerliche Belastung der hohen Risiken des Baus und des Betriebs von Offshore-Windparks konterkariert die Ziele der Energiewende." Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft hielt mit dem Argument der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dagegen.

Weiter regelt der Gesetzentwurf die Befreiung von Personenkraftwagen, Nutzfahrzeugen, Leichtfahrzeugen und Krafträdern für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind. Die Befreiung soll für alle vom 18. Mai 2011 (Datum des Kabinettsbeschlusses zur Elektromobilität) bis zum 31. Dezember 2015 zugelassenen Fahrzeuge gelten.

Die Deutsche Umwelthilfe bezeichnete die Steuerbefreiung in ihrer Stellungnahme als nicht zielführend: "Legt man den aktuellen Strommix in Deutschland zu Grunde, erzeugt eine Kilowattstunde Emissionen in Höhe von circa 566 Gramm CO2. So ist nicht einzusehen, warum zukünftig Elektro-Sportwagen oder -SUVs mit einem spezifischen Ausstoß von über 200 g/km ebenso gefördert werden sollen wie elektrisch betriebene Mittelklasse-Pkw oder Kleinwagen." Selbst kleine E-Autos seien "nicht signifikant klimafreundlicher als vergleichbare spritsparende Modelle mit konventionellem Antrieb".