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Aus Plenum und Ausschüssen : Nachtragsetat über 2,2 Milliarden

22.10.2012
2023-08-30T12:17:40.7200Z
2 Min

Haushalt

Die Bundesregierung hat am Freitag einen Gesetzentwurf zu einem Zweiten Nachtragsetat 2012 (17/10900) vorgelegt. Damit sollen für die Europäische Investitionsbank (EIB) und für das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" insgesamt 2,2 Milliarden Euro zu Verfügung gestellt werden.

Laut Gesetzentwurf haben die Staats- und Regierungschefs der EU beschlossen, das Kapital der EIB um zehn Milliarden Euro auf 21,6 Milliarden Euro zu erhöhen. Der deutsche Anteil an der Kapitalerhöhung betrage 1,62 Milliarden Euro. Ziel der Kapitalerhöhung der EIB sei es, den wirtschaftlichen Aufschwung der Mitgliedstaaten zur fördern und zu unterstützen. Mit der Stärkung der Eigenkapitalbasis erhöhe sich die Darlehenskapazität der EIB um 60 Milliarden Euro. Auf diese Weise könne die Bank einen zusätzlichen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung in Europa leisten und damit wichtige Impulse für die nachhaltige Überwindung der aktuellen Krise und der Wettbewerbsschwäche in einigen Mitgliedsstaaten geben, schreibt die Regierung.

Mit der Kapitalerhöhung der EIB könnten zusätzliche Investitionen bis zu 180 Milliarden Euro in allen Ländern der Europäischen Union angestoßen werden. Neben kleinen und mittleren Unternehmen sollen Projekte in den Bereichen Forschung, Energie, Umweltschutz und Infrastruktur gefördert werden.

Weiter soll mit dem Nachtragsetat das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" von Seiten des Bundes um 580,5 Millionen Euro erhöht werden. Zwischen Bund und Ländern sei eine Übereinkunft zur gemeinsamen Finanzierung der Betriebs- und Investitionskosten von 30.000 zusätzlichen Plätzen für die öffentlich geförderte Betreuung von Kindern unter drei Jahren getroffen worden. Hierdurch soll das Ausbauziel des Kinderförderungsgesetzes auf 780.000 Plätze erhöht werden. Mit der Zuführung von weiteren Mitteln in Höhe von 580,5 Millionen Euro an das Sondervermögen leiste die Bundesregierung ihren Beitrag zur gemeinsamen Finanzierung der notwendigen Investitionen.

Darüber hinaus werden im Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2012 Anpassungen bei den Zinseinnahmen und -ausgaben vorgenommen. Diese sollen in diesem Jahr gegenüber den bisherigen Planungen um 2,4 Milliarden Euro geringer ausfallen.

Insgesamt sollen die Ausgaben in diesem Jahr damit 312,5 Milliarden Euro betragen. Bisher waren 312,7 Milliarden Euro vorgesehen. Die veranschlagte Nettokreditaufnahme für 2012 soll laut Entwurf unverändert bei 32,1 Milliarden Euro bleiben.