Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag vergangene Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (17/10748) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/11382) beschlossen. Der Bund wird künftig die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernehmen. Dadurch sollen Länder und Kommunen entlastet werden. Die Kostenübernahme wird bis 2014 stufenweise erfolgen. Auch werden aufstockende Landesleistungen künftig nicht mehr als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen zur Umsetzung des europäischen Fiskalpakts im Hinblick auf die Erstattung der aktuellen Nettoausgaben des laufenden Kalenderjahres durch den Bund.
In allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen die anwaltliche Vertretung nicht obligatorisch ist, wird die Pflicht zu einer Rechtsbehelfsbelehrung eingeführt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess (17/10490) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/11385) hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag einstimmig angenommen. Ferner wird in der Zivilprozessordnung die Gesamtsumme der pfändungsfreien Beiträge für den Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbstständiger erhöht und die Ansparphase bis zum vollendeten 67. Lebensjahr verlängert.
In der EU soll die Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts gestärkt werden. Die Anpassung deutschen Rechts an eine entsprechende EU-Verordnung hat der Bundestag in der vergangenen Sitzungswoche beschlossen. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/11049) auf Empfehlung des Rechtsausschusses angenommen.
Ferner wird für bestimmte Fälle eine Rechtsgrundlage für die Eintragung eines im EU-Ausland erworbenen und dort in einem Personenstandsregister eingetragenen Namens geschaffen.