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Auf Messers Schneide

BESCHNEIDUNG Der Bundestag debattiert zwei Gesetzentwürfe, um eine rechtliche Grundlage zu schaffen

26.11.2012
2023-08-30T12:17:42.7200Z
4 Min

Jüdische und muslimische Religionsgemeinschaften gehörten zu Deutschland, also müsse die Beschneidung des männlichen Kindes auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden: Darüber herrschte in der Plenardebatte am vergangenen Donnerstag interfraktionelle Einigkeit. Nicht jedoch über die Ausgestaltung des neuen Gesetzes. Zwei Vorschläge standen zur Wahl, die beide in erster Lesung beraten wurden: der Gesetzentwurf der Bundesregierung über "den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" (17/11295) und ein von 66 Abgeordneten der Oppositionsfraktionen initiierter Gesetzentwurf mit fast wortgleichem Titel (17/11430).

Altersfrage

Die Koalition will die Zirkumzision im Kern erlauben. Die Opposition auch, aber erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Der Regierungsentwurf hingegen sieht keine Altersbeschränkung vor.

Bis vor kurzem sei dieses Ritual überhaupt nicht infrage gestellt worden, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu Beginn der Debatte. Das Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012 (Aktenzeichen: 151 Ns 169/11) allerdings habe die Rechtmäßigkeit erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik bezweifelt. In diesem Urteil hatte das Gericht die Auffassung vertreten, bei der religiös begründeten, aber nach den Regeln der ärztlichen Kunst mit Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern vorgenommenen Beschneidung eines minderjährigen Jungen handele es sich um eine rechtswidrige Körperverletzung.

Rückkehr zur Normalität

Zwar habe es sich nur um einen Einzelfall gehandelt, sagte die Justizministerin weiter, doch würden sich Juden und Muslime in ihrer Religionsausübung gefährdet sehen. "Mit dem heute zu beratenden Gesetz wollen wir zu der Normalität zurückkehren, die bisher weltweit als selbstverständlich galt", sagte sie mit Blick auf den Regierungsentwurf. Dieser sei das Ergebnis ausführlicher Beratungen mit Experten verschiedenster Bereiche. Die Demokratie, sagte der sozialdemokratische Abgeordnete Burkhard Lischka, sei "der beste Ort, diesen Konflikt sachlich und mit dem gebotenen Respekt zu diskutieren". Der Regierungsentwurf sei "eine gute Grundlage zum Diskutieren und Ändern". Zwar sei ihm die Beschneidung selbst fremd, aber er wolle deshalb nicht "Eltern mit einem anderen Glauben absprechen, dass auch sie ihre Kinder lieben, nur weil sie eine Beschneidung vornehmen, die für ihren Glauben identitätsstiftend ist". Weder muslimische noch jüdische Mitbürger bräuchten Nachhilfeunterricht in Sachen Kinderliebe und Menschenrechte.

Günter Krings (CDU) war es darüber hinaus wichtig klarzustellen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung auch eine Abgrenzung zu der "barbarischen Genitalverstümmelung bei Mädchen" enthalte. Viele Mädchen, führte er aus, "sterben dabei oder werden lebensgefährlich verletzt". Die Beschneidung von Mädchen sei im Unterschied zu der Beschneidung von Jungen "kein Ritual zur Aufnahme in eine religiöse Gemeinschaft". Dieser Eingriff sei vielmehr "Ausdruck einer Erniedrigung von Frauen", argumentierte Krings weiter. Deshalb lehnen wir ihn hier im Deutschen Bundestag strikt ab."

Vernachlässigte Kinderrechte

Im Bundestag gebe es viele unterschiedliche Auffassungen zum Thema Beschneidung, erklärte Raju Sharma (Die Linke). So auch in seiner Fraktion. Denn während die Koalitionspolitiker für den Regierungsantrag warben, waren die Oppositionspolitiker trotz des Gruppenantrags nicht einer Meinung. Lediglich 66 Abgeordnete von SPD, Grünen und Linke hatten ihn unterzeichnet. "Aber in einer Sache sind wir uns einig und auch im ganzen Haus einig", sagte Sharma weiter, "wir alle betrachten das jüdische und muslimische Leben in Deutschland als eine kulturelle Bereicherung unserer Gesellschaft." Am Regierungsentwurf kritisierte er, dass die Kinderrechte nicht genügend berücksichtigt worden seien: "Sie haben auch nicht Betroffene angehört, die heute unter einer Beschneidung leiden, weil sie als Kinder nicht einwilligen konnten oder durften", warf er den Gesetzesinitiatoren vor. Deshalb sei er dankbar für den anderen Antrag, an dem seine Fraktionskollegin Diana Golze beteiligt war. Golze ist Vorsitzende der Kinderkommission des Bundestags, der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder.

Die Verfasser des Gruppenantrags hätten sorgfältig abgewogen, zwischen "Religionsfreiheit auf der einen" und Kinderrechten auf der anderen Seite.

An diesem Entwurf kritisierte der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag, dass er keine Beschneidung vor dem vollendeten 14. Lebensjahr erlaube. Das jedoch sei in manchen Gemeinschaften bedeutsam. So würde der Gesetzentwurf "alle Eltern und Beschneider zu Straftätern machen". Daher werde er den Regierungsentwurf unterstützen. Allerdings habe er zwei "für mich wirklich wichtige Änderungsvorschläge". Erstens: Das kindliche Veto müsse ein Ausschlussgrund sein. Zweitens: Die Zeitspanne, in der auch Beschneider, die keine Ärzte sind, die Beschneidung vornehmen dürften, müsse von sechs Monaten auf 14 Tage verkürzt werden.

"Deutschland ist ein tolerantes Land. Von Zeit zu Zeit muss diese Toleranz Bewährungsproben bestehen", sagte der liberale Abgeordnete Stephan Thomae. Dieses Thema sei eine solche Prüfung, weil darin Grundrechte miteinander konkurrierten: das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes, das Erziehungsrecht der Eltern und das Recht der Eltern und des Kindes auf freie Religionsausübung. Letzteres schütze vor allem auch Minderheiten. Im Regierungsentwurf gehe es nicht darum, etwas vorher Verbotenes zu erlauben, "sondern etwas sozial Adäquates und in der Vergangenheit von unserer Rechtsordnung immer Akzeptiertes gesetzlich zu untermauern". Zugleich behalte der Entwurf das Kindeswohl im Auge, weil er erstmals ausdrücklich verlange, dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu erfolgen habe, argumentierte Thomae weiter. Damit gelinge es der Koalition, "die kollidierenden Grundrechte in einen bestmöglichen Ausgleich zu bringen."

Anschließend wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Bereits diesen Montag wird es ein Expertengespräch im Rechtsausschuss geben. Am Freitag schließlich wird das Thema Beschneidung wieder auf der Agenda des Plenums stehen.