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Aus Plenum und Ausschüssen : Bankenrettung bis 2014 verlängert

26.11.2012
2023-08-30T12:17:42.7200Z
1 Min

Haushalt

Der Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin wird bis Ende 2014 verlängert. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/11138) stimmte der Bundestag am Freitag in geänderter Fassung zu. Für die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (17/11586) votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP; die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

Das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz und die Erweiterung des Instrumentariums durch das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz hätten wesentlich zur Stabilisierung des Finanzmarktes beigetragen, heißt es im Gesetz.

Trotzdem bestünden auch angesichts der anhaltenden Staatsschuldenkrise im Euroraum weiterhin potenzielle Gefahren für die Finanzmarktstabilität. Damit der Bund den Gefahren für die Finanzmarktstabilität auch im Falle einer systemischen Krise weiterhin begegnen könne, solle mit dem Gesetzentwurf deshalb über den 31. Dezember 2012 hinaus die befristete Möglichkeit geschaffen werden, dass erneut Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz gewährt werden können. Diese Möglichkeit soll bis zum 31. Dezember 2014 befristet werden.

Bei den parlamentarischen Beratungen wurde unter anderem festgelegt, dass die Restrukturierung der Banken die Regel sei; Stabilisierungsmaßnahmen sollen die Ausnahme bleiben. Zudem soll die Rekapitalisierung durch den SoFFin nachrangig sein, zunächst sind die Eigentümer in der Pflicht. Die Finanzierung soll dabei über die Bankengabe erfolgen.

Der Deutsche Bundestag kontrolliert das 480 Milliarden Euro schwere Banken-Rettungspaket mit dem parlamentarischen Kontrollgremium gemäß Paragraf 10a des Finanzmarktstabilisierungs-Fondsgesetzes und Paragraf 16 des Restrukturierungsfondsgesetzes (Finanzmarktgremium).