Zur Ausgabe 48 vom 26.11.2012, "Auf Messers Schneide"auf Seite 10:
Es kann und darf nicht sein, dass durch die in Artikel 4 des Grundgesetzes verankerte "Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit" religiös motivierte Beschneidungen an Säuglingen und Kleinstkindern in Deutschland vorgenommen werden dürfen, die medizinisch nicht notwendig sind. Diese verstoßen eindeutig gegen das in Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Eine religiöse Wertevermittlung oder Werteerziehung erfolgt doch nicht durch die Beschneidung. Die jetzigen Gesetzentwürfe werden jedenfalls an der bisherigen Praxis nichts ändern können, dazu sind die Formulierungen zu weichgespült. So soll der religiöse Beschneider das Beschneiden zum Beispiel "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" vornehmen. Wer will und soll denn das überprüfen? Unser Grundgesetz hat doch im Artikel 2 und Artikel 4 eindeutige Regelungen vorgegeben: Religionsfreiheit und körperliche Unversehrtheit.
Egal welche Religion in Deutschland praktiziert wird, sie darf nicht über dem Grundgesetz stehen.
Hans-Dieter Seul, Berlin
Ist es Ihnen bei Ihrem geschätzten Bericht über die Beschneidungsdebatte nicht in den Sinn gekommen, dass die in Rede stehenden Vorschläge beide nicht zustimmungsfähig, sondern vielmehr verfassungswidrig sind? Ist es Ihnen, bei allem Auftrag zur politischen Bildung, in den Sinn gekommen, unsere Verfassung zu diesem Thema überhaupt erst einmal zur Kenntnis zu nehmen? Insbesondere auch den Artikel 140 des Grundgesetzes und die aus der Weimarer Verfassung übernommenen Passagen?
Detlef Bosau, Stuttgart
Das Problem an der Debatte um die Beschneidung ist, dass hier, wie so oft, zwei Grundrechte miteinander kollidieren. Was wiegt schwerer, das Recht auf freie Religionsausübung oder das auf körperliche Unversehrtheit? Gerade da Babys noch nicht selbst für sich sprechen können, beansprucht der Staat hier eine Beschützerrolle, die er an anderer Stelle, wie zum Beispiel beim Erziehungsauftrag, wieder den Eltern gibt.
Das in meinen Augen aber wirklich Interessante an der ganzen Sache ist die Tatsache, dass diese Debatte symptomatisch für ein säkulares Land wie Deutschland ist. In anderen Ländern, in denen die Mehrheit der Bevölkerung noch religiöser ist, hätte sich diese Frage nie so gestellt. Da wäre ganz klar gewesen, dass die Beschneidung Ausdruck der freien Religionsausübung ist und der Staat sich hier nicht einmischen darf. Allenfalls die Vorgabe, dass die Beschneidung unter medizinischer Fachaufsicht ausgeführt werden muss, wäre akzeptabel. Das ist übrigens auch meine Überzeugung
Dennis Kaiser, per E-Mail
Zur Ausgabe 46 vom 12.11.2012, "Zurück an die Arbeit" auf Seite 1:
Die Abgeordneten des Bundestages machen sich Sorgen um das deutsch-amerikanische Verhältnis - mir hingegen war schon immer Russland näher als Amerika. Amerika mag militärisch eine Großmacht sein, ist aber wirtschaftlich ein Zwerg gegenüber Russland. Von dessen Rohstoffvorkommen an Erdöl und Erdgas können die Amerikaner nur träumen. Deren Vorräte neigen sich dem Ende entgegen, während die Russen erst anfangen, ihre Vorräte abzubauen. Ich kann mir gut vorstellen, dass Russland damit auch einmal Amerika beliefern wird.
Manfred Hackauf, Muszacki
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