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Kurz notiert

03.12.2012
2023-08-30T12:17:43.7200Z
2 Min

"Schienenbonus" wird abgeschafft

Der Schienenbonus wird abgeschafft. Einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17/10771) stimmte der Bundestag am Donnerstag auf Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (17/11610) zu. Der Schienenbonus besagt, dass Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn der Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm um fünf dB(A) überschritten wird. Er beruht auf alten sozialwissenschaftlichen Studien, wonach Schienenlärm als weniger belastend wahrgenommen werde als Straßenlärm. Diese Annahme sei angesichts hoher Zuwächse beim Schienengüterverkehr weder sachgerecht noch zeitgemäß. Deshalb wird der Schienenbonus für Schienenwege nicht mehr angewendet.

Regierung will Städte und Gemeinden stärken

Die Bundesregierung will die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden stärken. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/11468) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wurde. Deshalb werden unter anderem die Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten präzisiert und die Möglichkeit zur Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan benannt. In der Baunutzungsverordnung sollen flexiblere Regelungen zur weiteren Stärkung der Innenentwicklung von Städten und Gemeinden eingeführt werden. Kindertagesstätten sollen in reinen Wohngebieten in einer den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes angemessenen Größenordnung künftig allgemein zulässig sein.

Kollisionen im Fehmarnbelt sollen vermieden werden

Die Bundesregierung soll den Schutz vor Schiffsunfällen beim Bau der Fehmarnbelt-Querung sicherstellen. Das fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/11365), der am vergangenen Donnerstag erstmals beraten wurde. Deshalb soll sie "vertiefte" Untersuchungen zu den Auswirkungen der Bauarbeiten auf die Schiffssicherheit und die Gefahr von Kollisionen im Fehmarnbelt veranlassen und sich dafür einsetzen, dass als Schutzmaßnahme während der Bauphase das Eskortieren durch Begleitschlepper von bestimmten Fahrzeugen verpflichtend eingeführt wird, um die Sicherheit des Schiffsverkehrs zu erhöhen.

SPD-Vorstoß zum Arbeitsschutz abgelehnt

Die Schutz- und Sicherheitskonzepte für den Bau und Betrieb von Offshore-Windparkanlagen müssen nicht fortentwickelt werden. Einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion (17/9928) mit der Forderung nach erweiterten Konzepten für den Arbeitsschutz lehnte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit der Mehrheit der Koalition ab. Nach Auffassung der Bundesregierung gibt es bereits genügend Schutz für Arbeitnehmer beim Bau solcher Anlagen.