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Mehr Umgangsrechte geplant

RECHT Regierung will Stellung leiblicher Väter stärken

18.02.2013
2023-08-30T12:23:53.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung will die "Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters" stärken. Hat ein leiblicher Vater "nachhaltiges Interesse" an seinem Kind gezeigt, soll er nach einem Gesetzentwurf der Regierung (17/12163) ein Recht auf Umgang mit diesem Kind erhalten, wenn der Umgang dessen Wohl dient. Diese Regelung soll unabhängig davon gelten, "ob zum Kind bereits eine sozial-familiäre Beziehung besteht". Ferner soll dem Vater laut Entwurf bei berechtigtem Interesse ein Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes eingeräumt werden, soweit dies dessen Wohl nicht widerspricht.

Wie die Regierung ausführt, steht dem leiblichen Vater eines Kindes, der mit dessen Mutter nicht verheiratet ist und auch nicht die Vaterschaft anerkannt hat, nach geltender Regelung ein Umgangsrecht zu, "wenn er eine enge Bezugsperson des Kindes ist, für das Kind tatsächlich Verantwortung trägt oder getragen hat (sozial-familiäre Beziehung) und der Umgang dem Kindeswohl dient". Konnte der leibliche, nicht rechtliche Vater indes keine Beziehung zu seinem Kind aufbauen, bleibe ihm der Kontakt bisher verwehrt. Dies gelte unabhängig davon, aus welchen Gründen keine Beziehung zum Kind aufgebaut wurde, "also auch dann, wenn der Vater bereit war, für das Kind Verantwortung zu übernehmen, und ihm dies allein aufgrund der Weigerung der rechtlichen Eltern nicht möglich war", heißt es in der Vorlage weiter. Zudem bleibe ihm der Kontakt zum Kind ohne Rücksicht darauf verwehrt, ob der Umgang mit ihm dessen Wohl dient.