Piwik Webtracking Image

VOR 30 JAHREN ... : Unrechtsurteile aufgehoben

18.02.2013
2023-08-30T12:23:53.7200Z
1 Min

20. Februar 1983: NS-Urteile gelöscht

Zu den Verurteilten gehörten die Geschwister Hans und Sophie Scholl und die Attentäter vom 20. Juli 1944, tausende Gegner des Nazi-Regimes, Menschen, die zivil Widerstand leisteten, oder sogenannte Hochverräter. Rund 18.000 Urteile sprachen die Richter des NS-Volksgerichtshofs zwischen 1934 und 1945. Bei etwa 5.200 davon handelte es sich um Todesurteile. Fast vier Jahrzehnte, nachdem der Alliierte Kontrollrat dieses Instrument der NS-Herrschaft per Gesetz aufgelöst hatte, teilte das Bundesjustizministerium am 20.2.1983 mit, dass alle Urteile des Volksgerichtshofs aus dem Bundeszentralregister gelöscht worden sind.

Mit der Aufarbeitung der NS-Unrechtsjustiz tat man sich in der Bundesrepublik lange schwer. Das zeigt nicht nur der späte Zeitpunkt der Entscheidung des Justizministeriums. Der Bundestag konnte sich erst 1985 auf einen gemeinsamen Beschluss aller Fraktionen verständigen, in dem dem Volksgerichtshof jede Rechtsstaatlichkeit abgesprochen wurde. Weiter wurde er darin als "Terrorinstrument zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft" klassifiziert, dessen Entscheidungen "keine Rechtswirkung" besäßen. In der Nachkriegszeit konnten in der Bundesrepublik sogar viele NS-Juristen weiter Karriere machen. 1967 fand sich mit Hans-Joachim Rehse zwar ein ehemaliger Richter des Volksgerichtshofs selbst auf der Anklagebank wieder. Er sollte jedoch der einzige bleiben. Am Ende wurde er von einem Schwurgericht von mehreren Mordanklagen freigesprochen.