Piwik Webtracking Image

Eigenmächtige Gremien

ORGANSPENDE Das System offenbart seit langem Schwächen. Kritiker fordern mehr Transparenz und Kontrolle

18.02.2013
2023-08-30T12:23:53.7200Z
4 Min

So einen Eklat wie um Johannes von Thurn und Taxis sollte es nicht noch einmal geben. Die Bevölkerung tobte, als Münchner Ärzte dem Fürsten im Jahr 1990 binnen einer Woche gleich zwei Herzen transplantierten, die sein Leben doch nicht retten konnten. Das kam vielen verdächtig vor, wo doch andere, weniger bekannte und begüterte Menschen oft vergeblich auf ein Organ warteten. Als die Transplantationsmedizin in Deutschland 1997 endlich gesetzlich geregelt wurde, war deshalb klar: Es sollte eine Gewaltenteilung geben. Die Koordinierung der Organspende mitsamt der Feststellung des Hirntods sollte organisatorisch und personell getrennt sein von der Transplantation selbst und auch von der Verteilung der Organe an die Patienten. Dabei sollten die Organe nicht mehr, wie noch zu Thurn und Taxis' Zeiten, den Kliniken zur freien Verfügung übergeben werden. Vielmehr sollten sie einem konkreten Patienten zugeordnet werden.

Kommissionen

Man entschloss sich, diese Organvermittlung in die Hände der niederländischen Stiftung Eurotransplant zu legen; die Koordinierung übernahm die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Und regeln und beaufsichtigen sollten das Ganze drei Kommissionen, die bei der Bundesärztekammer angesiedelt sind. So erstellt die "Ständige Kommission Organtransplantation" die Richtlinien, nach denen die Spenderorgane an die Empfänger verteilt werden. Dabei entscheidet sie über so empfindliche Fragen wie die, welche Patienten am schnellsten ein Spenderorgan erhalten und unter welchen Umständen Alkoholiker eine neue Leber bekommen dürfen. Die "Prüfungskommission" hat den Auftrag, Auffälligkeiten bei der Zuteilung der Spenderorgane zu untersuchen; und die "Überwachungskommission" überwacht die Arbeit von DSO und Eurotransplant. Auftraggeber sind neben der Bundesärztekammer die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband.

Keine Transparenz

15 Jahre später hat die an sich gute Idee so manche Schwäche offenbart. Von Gewaltenteilung im deutschen Organspendesystem kann nämlich nicht wirklich die Rede sein, da zahlreiche Akteure in mehreren Gremien sitzen. So haben Verfehlungen innerhalb der Transplantationsmedizin - die es auch schon vor den aktuellen Skandalen gab - in der Vergangenheit auch kaum wirkliche Konsequenzen hervorgerufen. Meist legten Prüfungs- und Überwachungskommission die Fälle ungeahndet zu den Akten oder hoben allenfalls mahnend den Zeigefinger. Bis heute gibt es keine Transparenz, die Prüfberichte zu den einzelnen Fällen sind geheim. Zwar haben sich die Kommissionen nach dem aktuellen Skandal bereiterklärt, ihre Jahresberichte zu veröffentlichen; doch die darin enthaltenen Informationen ermöglichen keinen echten Einblick in das, was in Deutschlands Transplantationsmedizin regelwidrig geschieht und wie es geahndet wird.

Dass die drei Gewalten des Organspendesystems wenig trennt und vieles eint, zeigt ein Vorfall aus dem Jahr 2006, der unter der Zeitungsschlagzeile "Eine Niere auf dem kleinen Dienstweg" bekannt wurde. Damals wollte eine Familie in Berlin die Organe des verstorbenen Vaters nur dann spenden, wenn die dialysepflichtige Mutter eine der Nieren bekam. Das menschlich durchaus verständliche Ansinnen verstößt jedoch gegen das Gesetz. Sogenannte gerichtete Spenden sind verboten. Gleichwohl einigten sich die Vertreter von DSO, Eurotransplant und Ständiger Kommission am Telefon darauf, so zu verfahren. Folgen hatte das nicht.

Echte Kontrolle müsse her - das fordern Kritiker schon seit Jahren. Es könne nicht angehen, dass "bei einem so heiklen Thema wie der Organspende, bei dem es um die Verteilung von Lebenschancen geht, demokratisch legitimierte Institutionen fast völlig außen vor" blieben, kritisiert etwa der Staatsrechtler Wolfram Höfling von der Universität Köln. Aufgaben im Bereich der Organspende dürften vom Staat nicht auf private Organisationen wie die DSO, über die es keine effektive Aufsicht gebe, oder die Bundesärztekammer, einen "nicht rechtsfähigen Verein", übertragen werden, so Höfling. Wie leicht sich die DSO der Kontrolle durch den Staat entziehen kann, brachte ein Skandal um die Stiftung an den Tag, der den aktuellen Transplantationsskandalen vorausging. Ende 2011 löste ein anonymer Brief eine Vertrauenskrise aus, der in die Post des Bundesgesundheitsministers gelangt war. Die DSO habe die niedrigen Organspendezahlen mitzuverantworten, hatte ein kenntnisreicher Insider geschrieben. Er warf den beiden damaligen DSO-Vorständen vor, sie verschwendeten Krankenkassengelder, pflegten einen Führungsstil nach Gutsherrenart und demotivierten ihre Mitarbeiter durch Kontrollwut.

Eine Wirtschaftsprüfungsfirma untersuchte die Vorwürfe. Doch trotz des öffentlichen Interesses gewährte die DSO Parlamentariern zunächst keine Einsicht in den Prüfbericht. Der Stiftungsrat als Aufsichtsgremium der DSO stellte sich hinter die Stiftung. Im April trat zwar einer der beiden Vorstände zurück, doch der andere machte bis zu seinem altersbedingten Ausscheiden Ende Januar 2013 weiter.

Die Entscheidungsprozesse in der Transplantationsmedizin seien "nahezu darauf angelegt, rechtsstaatliche Kontrolle zu unterlaufen", monierte Wolfram Höfling. Doch den Gesetzgeber focht das nicht an: Mit der Transplantationsgesetz-Novelle verlieh er der DSO noch mehr Macht. Künftig soll die Stiftung Richtlinien erlassen, wie mit Organspendern zu verfahren ist und unter welchen Bedingungen Entnahmen stattfinden.