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Das Versprechen der Demokratie

WAHLRECHT I Sieben Monate vor der Bundestagswahl beschließt das Parlament einen Vier-Fraktionen-Kompromiss unter Dach und ärgert und verunsichert Firmen…

25.02.2013
2023-08-30T12:23:54.7200Z
4 Min

Wenn die Wähler am 22. September den neuen Bundestag bestimmen, wird sich für sie in der Wahlkabine wenig geändert haben - trotz des jahrelangen und nun in breitem Konsens beendeten Parteienstreits über ein verfassungsgemäßes Wahlrecht: Jeder hat zwei Stimmen, eine für den Direktkandidaten im Wahlkreis, eine für die Landesliste einer Partei. Für den FDP-Parlamentarier Stefan Ruppert war es denn auch am Donnerstagabend bei der Schlussdebatte des Bundestages über die Wahlrechtsnovelle "die gute Nachricht des heutigen Tages", dass das "bewährte Zwei-Stimmen-Wahlrecht" auch nach der Reform erhalten bleibt. Auch Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) hob hervor, dass es mit der Neuregelung nicht zu einer "grundlegenden Abkehr vom Prinzip der personalisierten Verhältniswahl" und damit von einem Wahlsystem kommt, "das sich in über 60 Jahren in Deutschland bewährt hat".

"Quadratur des Kreises"

Bei der Stimmabgabe bleibt es also beim gewohnten System, nicht aber bei der Frage, wie "nach der Wahl aus den vielen Millionen Stimmen einige Hundert Parlamentssitze" werden, wie es der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), formulierte. Dabei galt es zum einen - wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2008 gefordert -, das "negative Stimmgewicht" zu eliminieren, bei dem mehr Stimmen für eine Partei dieser weniger Mandate bescheren. Mit diesem paradoxen Effekt war bei früheren Wahlen im Zusammenhang mit Überhangmandaten zu rechnen, die einer Partei zufallen, wenn sie mehr Direktmandate erhält als ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Als die Karlsruher Richter im vergangenen Jahr die 2011 von Schwarz-Gelb durchgesetzte Wahlrechtsreform als verfassungswidrig kippten, beschränkten sie die zulässige Zahl der Überhangmandate ohne Ausgleich auf etwa 15 - die zweite Baustelle für den Gesetzgeber.

Dieser versuchte sich an der "Quadratur des Kreises", wie die Linke-Parlamentarierin Halina Wawzyniak sagte, indem er vier Prinzipien in Übereinstimmung zu bringen versuchte: "Wir wollten das negative Stimmgewicht vermeiden, die Überhangmandate ausgleichen, den föderalen Proporz möglichst wahren und eine Vergrößerung des Bundestages vermeiden". Ergebnis: "Diese vier Prinzipien können wir nicht zu 100 Prozent verwirklichen, solange wir am Zwei-Stimmen-Wahlrecht festhalten". Das dürfte auch bei dem Kompromiss nicht gelungen sein, auf den sich schließlich CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne verständigt hatten (17/11819, 17/12417) und den der Bundestag gegen die Stimmen der Linksfraktion verabschiedete.

Mehr Abgeordnete

Danach wird zur Vermeidung des negativen Stimmgewichts die mit der Wahlrechtsreform von 2011 eingeführte länderweise Verteilung der Sitze auf die Landeslisten der Parteien in modifizierter Form als erste Stufe der Sitzverteilung beibehalten. Zum Ausgleich von Überhangmandaten wird "in einer zweiten Stufe der Sitzverteilung die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, bis bei anschließender bundesweiter Oberverteilung an die Parteien und Unterverteilung auf die Landeslisten alle Wahlkreismandate auf Zweitstimmenmandate der Partei angerechnet werden können". Mit dieser Lösung, befand Grosse-Brömer, seien die gestellten Aufgaben "gut umgesetzt und erfüllt" worden. Weil man konstruktiv zusammengearbeitet habe, habe man deutlich machen können, dass das Parlament "fraktionsübergreifend gute Kompromisse in schwierigen Fragen" finden kann, sagte er.

Sein SPD-Kollege Thomas Oppermann hob hervor, dass Überhangmandate künftig vollständig ausglichen werden - was seine Fraktion bereits 2011 gefordert hatte. Mit dem neuen Wahlrecht könnten sich die Wähler darauf verlassen, "dass sie mit ihrer Stimme das bewirken, was sie zu bewirken beabsichtigt haben", sagte er und sah "das große Versprechen der Demokratie" eingelöst: ein "faires und gleiches Wahlrecht für alle".

Wawzyniak sagte, Die Linke lehne den Vier-Fraktionen-Kompromiss ab, weil er zu einer Vergrößerung des Bundestages führen werde. Eine solche Vergrößerung müsste "um der Demokratie willen" hingenommen werden, wenn es zu dem Vier-Fraktionen-Modell keine verfassungsgemäße Alternative gäbe. Ihre Fraktion habe aber eine Alternative vorgelegt, bei der auf der Bundesebene die Direktmandate mit den Zweitstimmen verrechnet und die dann noch übrigen Sitze an die Parteien verteilt würden. Dass dabei der föderale Proporz verzerrt würde, streite sie nicht ab, doch gebe es diese Probleme auch bei anderen Modellen.

"Nochmal nacharbeiten"

Der Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/11821) wurde mit den Stimmen des restlichen Hauses abgelehnt. Ruppert kritisierte, wenn 360.000 Brandenburger die CDU wählten, bekämen die Christdemokraten "nach dem Vorschlag der Linken dafür kein einziges Mandat, während die CDU, wenn sich 58.000 Baden-Württemberger entschließen, sie zu wählen, ein Mandat dafür bekommt". Mit Blick auf eine mögliche Vergrößerung des Parlaments als Folge des Vier-Fraktionen-Kompromisses verwies der FDP-Parlamentarier darauf, dass Deutschland im internationalen Vergleich kein übermäßig großes Parlament habe. Bei einem zu starken Anwachsen der Abgeordnetenzahl werde seine Fraktion aber in der nächsten Legislaturperiode darauf achten, "dass der Bundestag dann nicht dauerhaft zu groß wird".

Der Parlamentarische Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck wertete den Kompromiss als Signal an die Bürger, "dass wir ein faires Wahlrecht haben". Man müsse aber in der nächsten Wahlperiode hinsichtlich der Entstehung von Überhangmandaten "nacharbeiten" um nicht dauerhaft zu einer ziemlichen Vergrößerung des Bundestages zu kommen.