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Vorstoß zu Nebeneinkünften

25.02.2013
2023-08-30T12:23:54.7200Z
2 Min

GESCHÄFTSORDNUNG

Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages hat in der vergangenen Woche eine Neuregelung der Verhaltensregeln für Abgeordnete beschlossen. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, Thomas Strobl (CDU), mitteilte, soll die "seit Langem diskutierte Veröffentlichung der Nebeneinkünfte" von Bundestagsabgeordneten mit einem neuen Stufensystem transparenter geregelt werden.

Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Mitglieder des Bundestages sei beabsichtigt, die Angaben über die regelmäßigen monatlichen Einkünfte künftig in zehn Einkommensstufen zu veröffentlichen, erläuterte der Ausschussvorsitzende. Dabei erfasse Stufe Eins Einkünfte in der Größenordnung ab 1.000 Euro, die Stufen Zwei bis Neun seien gestaffelt für Einkünfte von 3.500 Euro bis 250.000 Euro und Stufe Zehn betreffe Einkünfte über 250.000 Euro.

Strobl verwies zugleich darauf, dass die Altregelung, bei der in drei Stufen Einkünfte ab 1.000 Euro bis zu Einkünften über 7.500 Euro erfasst werde, als "unzureichend" empfunden werde. Nach seinen Worten sind die Angaben im Amtlichen Handbuch sowie auf den Internetseiten des Bundestages zu veröffentlichen und können somit von allen interessierten Bürgern eingesehen werden. Damit werde die Transparenz der Arbeit der Abgeordneten weiter erhöht, fügte Strobl hinzu.

Der Ausschuss hat die Neuregelung den Angaben zufolge mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP beschlossen. Der von der Opposition geforderten Offenlegung der Einkünfte auf Euro und Cent sei der Ausschuss nicht gefolgt. Die Neuregelung, die zum Beginn der nächsten Wahlperiode in Kraft treten soll, muss noch vom Plenum des Bundestages beschlossen werden.