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Kurz notiert

25.02.2013
2023-09-22T12:37:57.7200Z
5 Min

Tankstellen müssen ihre Verkaufspreise melden

Betreiber von Tankstellen müssen ihre Verkaufspreise an eine neue Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt melden. Die Markttransparenzstelle darf die Preisdaten dann an Verbraucherportale weitergeben, wird in der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Marktransparenzstelle für Kraftstoffe (17/12390) geregelt. Durch die Veröffentlichung der Kraftstoffverkaufspreise könne die derzeit zu Lasten der Nachfrager bestehende "Informationsasymmetrie" abgebaut werden. Autofahrer hätten künftig eine bessere Auswahlentscheidung. "Ziel ist es, hierdurch den Wettbewerb zu stärken", so die Bundesregierung. Auf die betroffenen Unternehmen kommen durch die Meldepflichten Kosten in einstelliger Millionenhöhe zu.

Futtermittelunternehmer

sollen sich versichern

Die Bundesregierung hat als Konsequenz aus dem Dioxin- und Ehec-Skandal einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (17/12299) vorgelegt. Futtermittelunternehmer sollen verpflichtet werden, eine Versicherung zur Deckung von Schäden abzuschließen, die durch Verstöße gegen futtermittelrechtliche Anforderungen entstehen. Des Weiteren sollen Bund und Länder zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und Futtermittelsicherheit besser zusammenarbeiten.

EU zwingt zur Aufhebung des Branntweinmonopols

Das Branntweinmonopol soll zum 31. Dezember 2017 enden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Branntweinmonopols (17/12301) vor, der vom Bundestag am Donnerstag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Das Monopol müsse abgeschafft werden, da Ende 2017 die letztmalige Verlängerung der EU-beihilferechtlichen Ausnahmeregelung zur Gewährung produktionsbezogener Beihilfen nach dem deutschen Branntweinmonopol auslaufe, erläutert die Regierung. Branntweinsteuer-Vorschriften müssten in einem Alkoholsteuergesetz geregelt werden. Aus der "Branntweinsteuer" wird künftig eine "Alkoholsteuer".

Koalition fördert Elektrodienstfahrzeuge

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen zur Umsetzung des Regierungsprogrammes Elektromobilität die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen steuerlich begünstigen. In einem am Donnerstag vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurf (17/12375) heißt es, diese Fahrzeuge seien wegen ihres höheren Listenpreises benachteiligt. Bisher ist ein Prozent des Listenpreises Grundlage der Bewertung der privaten Nutzung eines Dienst- oder Firmenwagens. Diese Ein-Prozent-Regelung wird beibehalten, allerdings soll der Listenpreis um die Kosten des Batteriesystems reduziert werden. Maximal möglich ist eine Reduzierung des Listenpreises um 10.000 Euro.

Neuregelungen zum Holzhandel

Der Bundestag hat am Donnerstag dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (17/12033, 17/12400) zugestimmt. Damit werden die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden wie Kontrollmaßnahmen und Beschlagnahmung von Holz, bei dem der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht besteht, geregelt. Während die Koalitionsfraktionen und die Grünen zustimmten, lehnte die SPD den Entwurf ab. Die Linke enthielt sich.

Kampf gegen Schwarzarbeit zusammen mit Niederlanden

Der Bundestag hat am Donnerstag dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum deutsch-niederländischen Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit (17/12015, 17/12410) zugestimmt. Alle Fraktionen stimmten für den Entwurf. Ziel des Vertrages ist ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Behörden beider Länder zur besseren Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwarzarbeit.

Seeschifffahrts-Abkommen mit Südkorea vorgelegt

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Abkommen vom 3. Mai 2012 zwischen den Regierungen der Bunderepublik Deutschland und der Republik Korea über die Seeschifffahrt vorgelegt (17/12336). Mit dem Abkommen seien die für den Seeverkehr zwischen beiden Ländern notwendigen ordnungspolitischen und technischen Regelungen auf der Grundlage der weltweiten handelspolitischen Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit und der Inländergleichbehandlung geschaffen worden, schreibt die Regierung. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens geschaffen werden. Dadurch solle die Freiheit des Außenhandels sichergestellt und die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden. Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Keine Änderung der Baunutzungsordnung

Die Bundesregierung muss die Baunutzungsverordnung nicht ändern, damit Spielhallen als eigenständige Kategorien geführt werden und außerhalb von Gewerbegebieten nur noch in Ausnahmefällen zulässig sind. Einen Antrag (17/4201) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem dies geforderte wurde, lehnte der Bundestag am Donnerstag ab (17/5698). Weiter sollte laut Fraktion die Erteilung von Mehrfachkonzessionen von Spielhallen unmöglich gemacht werden, und die Bundesländer sollten die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Spielhallen in Nachbarschaft zu Schulen und anderen Jugendeinrichtungen nicht mehr genehmigungsfähig sind. Die Zahl der Spielhallen habe in den letzten Jahren in Deutschland stark zugenommen. Seit der Novellierung der Spielverordnung im Jahr 2006 seien die erteilten Spielhallenkonzessionen um rund 20 Prozent angestiegen und die Zahl der aufgestellten Geräte habe sich um fast 50 Prozent vermehrt.

Vorstoß zu Fahrgastrechten bei Fernbussen gescheitert

Abgelehnt hat der Bundestag am Donnerstag einen Antrag der Grünen (17/5057) zur Stärkung der Fahrgastrechte im Fernbusverkehr (17/7822). Die Bundestagsabgeordneten forderten die Bundesregierung unter anderem auf, Verbraucherrechte im Busfernverkehr ab dem ersten Kilometer durchzusetzen und Entschädigungsansprüche ab 30 Minuten Verspätung vorzusehen. Weiter sollten Schadensersatzansprüche auf den tatsächlich entstandenen Schaden gewährt und bei Verspätung das Recht auf Nutzung anderer Verkehrsmittel ohne zusätzliche Kosten eingeräumt werden. Schließlich sollte unter anderem die "diskriminierungsfreie Beförderung von Rollstuhlfahrern, seheingeschränkten und mobilitätseingeschränkten Personen" zwingend vorgeschrieben werden.

Forderung nach Tempo 80 für Lkw auf Autobahnen erfolglos

Die Bundesregierung muss sich bei der EU-Kommission nicht für ein Tempolimit von 80 Stundenkilometern für Lastwagen auf europäischen Autobahnen einsetzen. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6480), in dem die europaweite Vereinheitlichung der Höchstgeschwindigkeit für Lkw gefordert wurde, lehnte der Bundestag am Donnerstag ab (17/7887). Die Grünen bezogen sich auf einen Beschluss des 49. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar, der sich ebenfalls für ein einheitliches Tempolimit auf europäischen Autobahnen für Lkw ausgesprochen hatte. Mit einem solchen Tempolimit könne die Verkehrssicherheit erhöht und der CO2-Ausstoß verringert werden.

Bahnstrecken nach Polen ohne verbindlichen Zeitplan

Den Antrag (17/9947) der Grünen, in dem es um eine Verbesserung des Schienenverkehrs zwischen Deutschland und Polen geht, lehnte der Bundestag am Donnerstag ab (17/12369). Die Fraktion forderte darin von der Bundesregierung, sich mit der Republik Polen auf einen verbindlichen Zeitplan für einen Ausbau wichtiger grenzüberschreitender Eisenbahnstrecken in den Korridoren Berlin - Stettin, Berlin - Breslau und Dresden - Breslau verständigen und sich mit Polen auf eine Ausbauvariante des Korridors Berlin - Breslau zu einigen. Dabei soll der Elektrifizierung "höhere Priorität" eingeräumt werden.