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Schwule und Lesben können weiter hoffen

HOMOSEXUALITÄT Bundestag debattiert Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe

18.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
2 Min

Vielleicht hat es am Geist des neuen Papstes gelegen. Oder aber am beginnenden Wahlkampf. Auf jeden Fall aber hat der Bundestag mit Koalitionsmehrheit das Thema Homo-Ehe vertagt. Bis zur neuen Legislaturperiode erst einmal.

Warten auf Karlsruhe

Die Union warte jetzt zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe ab. Da Karlsruhe sein Urteil voraussichtlich erst im Juni verkünden werde, sei davon auszugehen, dass es schon aus Zeitgründen in diesem Jahr keine gesetzliche Regelung mehr gebe, informierte Fraktionschef Volker Kauder (CDU) vergangene Woche die Medien.

Dies hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auch bereits verkündet. Sehr zum Unmut der Oppositionsfraktionen - und des Koaltionspartners, der FDP-Fraktion. Ihr Abgeordneter Michael Kauch verkündete, ebenfalls über die Medien, dass die Liberalen die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit der Ehe befürworten. Außerdem solle die Entscheidung in Berlin getroffen und nicht Karlsruhe überlassen werden.

Immerhin war das Thema am Donnerstag der zurückliegenden Woche Thema im Bundestagsplenum. Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, stellte fest: "Dass hier Menschen für ihre Rechte streiten und andere diesen Kampf unterstützen, ist kein Meinungsterror, sondern eine wichtige gesellschaftspolitische Diskussion".

"Man sollte Zwischenfragen von Ihnen nicht mehr zulassen", erklärte sein Kontrahent Norbert Geis (CSU) an Beck gerichtet, "denn Sie nutzen jede Gelegenheit, um hier Ihre Meinung zu deklamieren. Sie stellen ja gar keine wirklichen Fragen."

Der Debatte lagen vier Vorlagen der Grünen-Fraktion zugrunde: ein Entwurf "zur abschließenden Beendigung der verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften" (17/12676), einer "zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des Adoptionsrechts" (17/1429) und der "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" (17/12677).

Sukzessive Adoptionen

Hinzu kam noch ein Antrag mit der Forderung, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 umzusetzen (17/12691). An diesem Datum hatte Karlsruhe entschieden, "dass das Verbot der sukzessiven Adoption durch Lesben und Schwule mit dem Grundgesetz unvereinbar ist", erklären die Grünen in der Vorlage. Deshalb fordern sie in dem Antrag die Bundesregierung auf, die Adoptionsmöglichkeiten von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften anzugleichen. Die Vorlagen wurden im Anschluss an die Debatte an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.