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Kurz notiert

18.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
3 Min

Regierung will elektronischen Rechtsverkehr fördern

Das Potenzial der jüngeren technischen Entwicklung soll auch dem Rechtsverkehr auf prozessualem Gebiet zugute kommen. Deshalb hat die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative (17/12634) in den Bundestag eingebracht, die vergangenen Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten wurde. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass "die Zugangshürden für die elektronische Kommunikation mit der Justiz bedeutend gesenkt und das Nutzervertrauen im Umgang mit dem neuen Kommunikationsweg gestärkt werden." Ebenfalls in erster Lesung beraten wurde ein Gesetzentwurf des Bundesrates (17/11691). Dieser enthält den Vorschlag, stufenweise flächendeckend den elektronischen Rechtsverkehr für alle Gerichtsbarkeiten einzuführen. Anlass der Länderinitiative ist, dass die freiwilligen Angebote der Länder zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten ihrer Meinung nach bislang nur in geringem Umfang genutzt würden.

Keine Neuregelung zum Angriffskrieg

Die Linksfraktion will "die direkte und indirekte Beteiligung an der Durchführung von Angriffskriegen"genauso unter Strafe stellen wie die Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen. Ein entsprechender Antrag (17/11698) wurde jedoch vom Bundestagsplenum vergangenen Freitag abgeleht. Beweggrund für den Antrag war laut Fraktion eine Entscheidung der Bundesanwaltschaft aus dem Jahr 2003. Damals seien "die Strafanzeigen gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen der vielfältigen deutschen Unterstützungsleistungen für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA auf den Irak 2003" mit der Begründung abgelehnt worden, dass es sich "nicht um im Sinne des Paragraphen 80 des Strafgesetzbuchs (StGB) erhebliche Beiträge gehandelt habe".

Verfahrensrechte sollen gestärkt werden

Die Europäische Union will die Mindestverfahrensrechte in ihren Mitgliedsstaaten vereinheitlichen. Um eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/12578) vorgelegt. Dieser wurde vergangenen Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten und anschließend an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Mit der Schaffung von Mindeststandards sollen die Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten im Strafverfahren gestärkt werden. Dies betrifft unter anderem das Recht auf Dolmetscherleistungen und Übersetzungen, wenn die Betroffenen der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend mächtig sind.

EU-weite Verbesserung des Verbraucherschutzes

In der Europäischen Union sollen das Verbraucherschutzniveau erhöht sowie der Binnenmarkt für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern verbessert werden. Dies sieht eine EU-Verbraucherrechterichtlinie vor, die nun in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Deshalb hat die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesinitiative (17/12637) in den Bundestag eingebracht. Diese wurde am vergangenen Donnerstag im Plenum in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. "Durch eine Angleichung der Rechtsvorschriften sollen Hindernisse für den Binnenmarkt, von denen Unternehmer und Verbraucher betroffen sind, beseitigt werden", heißt es in dem Gestzentwurf zur Begründung. Außerdem soll die Richtlinie dazu dienen, "Unstimmigkeiten im zivilrechtlichen Verbraucherschutz zu beseitigen und Regelungslücken zu schließen".

Forderung nach Strafen für bestechliche Ärzte

Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen sollen unter Strafe gestellt werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/12693), den der Bundestag vergangenen Donnerstag ohne Aussprache an den Gesundheitsausschuss überwiesen hat. Die Grünen verlangen ferner die Einführung von Regelungen, die ökonomische Verflechtungen aller Akteure des Gesundheitswesens transparent machen sollen. Die Patienten müssten darauf vertrauen können, dass sich Ärzte bei der Behandlung ausschließlich an medizinischen Maßstäben orientierten.