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Zehn Stufen statt nur drei

BUNDESTAG Neue Offenlegungsregeln für Nebeneinkünfte miscere

18.03.2013
2023-08-30T12:23:55.7200Z
2 Min

Für die Veröffentlichung der einmaligen oder regelmäßigen monatlichen Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten sollen ab der kommenden Legislaturperiode neue Regeln gelten. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (17/12670) zur Änderung der Verhaltensregeln für Abgeordnete beschloss das Parlament vergangene Wochen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP. Danach sind die Angaben über Nebeneinkünfte künftig in einem Zehnstufensystem zu veröffentlichen. Forderungen der drei Oppositionsfraktionen nach einer Veröffentlichung der Nebeneinkünfte "auf Euro und Cent" (17/12699, 17/12702) fanden keine Mehrheit im Plenum; ebenso wie Anträge der SPD- und Grünen-Fraktion (17/12698) sowie der Linksfraktion (17/12701), denen zufolge Berufsgeheimnisträgern wie etwa Rechtsanwälten die Angabe der Branche ihrer Mandaten zur Pflicht gemacht werden sollte.

Bislang gilt für die Veröffentlichung ein System mit drei Einkommensstufen, bei dem Einkünfte von 1.000 Euro bis 3.500 Euro in Stufe Eins erfasst werden, Einkünfte bis 7.000 Euro in Stufe Zwei und darüber liegende Einkünfte in Stufe Drei. Diese Regelung "wird als nicht hinreichend transparent empfunden", wie es in der Beschlussempfehlung heißt. In Zukunft sollen die Angaben über Nebeneinkünfte daher in zehn Einkommensstufen veröffentlicht werden. Dabei erfasst Stufe Eins Einkünfte in der Größenordnung ab 1.000 Euro. Die Stufen Zwei bis Neun sind gestaffelt für Einkünfte von 3.500 Euro bis 250.000 Euro und Stufe Zehn betrifft Einkünfte über 250.000 Euro.

"Mehr Transparenz"

Mit der Neuregelung soll dem CSU-Abgeordneten Wolfgang Götzer zufolge mehr Transparenz geschaffen werden. Dagegen habe er kein Argument gehört, dass mit einer Veröffentlichung in Euro und Cent "ein Transparenzgewinn erzielt werden kann", gab Götzer zu Protokoll. Für den FDP-Parlamentarier Jörg van Essen kann sich der Bürger mit dem Zehnstufensystem "ein zutreffendes Bild von der Wertigkeit einer Nebentätigkeit machen". Dagegen hält die SPD-Abgeordnete Sonja Steffen die neue Regelung für "genauso verwirrend wie die alte". Raju Sharma (Linke) sieht in der Zehnstufenregelung eine "Verschleierungstaktik". Aus Sicht des Grünen-Parlamentariers Volker Beck haben die Bürger ein Recht zu erfahren, wie hoch Abgeordneteneinkünfte aus Nebentätigkeiten sind "und welche Interessen die Abgeordneten in diesem Rahmen vertreten".