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Schutz für Kleinanleger

FINANZEN Neuregelungen bei Immobilienfonds geplant

18.03.2013
2023-08-30T12:23:56.7200Z
3 Min

Banken und Investmentfonds haben sich in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses in der vergangenen Woche für eine bessere Handelbarkeit von Anteilen offener Immobilienfonds ausgesprochen und die von der Bundesregierung geplanten Einschränkungen kritisiert. So warnte die deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, in ihrer Stellungnahme vor erheblichen Nachteilen für Kleinanleger. Dies könne insbesondere vor dem Hintergrund, dass Anteils-Scheine von offenen Immobilienfonds im Rahmen von Sparplänen zur Altersvorsorge auch mit kleinen Beträgen erworben würden, nicht gewollt sein.

Die Einschränkungen für Investmentfonds sind in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz, 17/12294) enthalten. Damit reagiert die Regierung auf die Lage bei offenen Immobilienfonds, die zum Teil mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten und geschlossen werden mussten, weil zu viele Anleger ihre Anteile zurückgeben wollten. In Zukunft sollen Anteile an offenen Immobilienfonds nur noch einmal im Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgegeben werden können. Dem Anleger müsse bewusst sein, dass er in eine langfristige Anlage mit illiquiden Vermögensgegenständen investiere.

Die Kreditwirtschaft warf der Regierung vor, durch die Maßnahmen werde das Anlageprodukt offener Immobilienfonds wesentlich unattraktiver und gefährde den Bestand der Produkte mit einem Volumen von 62 Milliarden Euro und zwei Millionen Anlegern. Der Fondsverband BVI bewertete den Gesetzentwurf insgesamt positiv, nannte jedoch die Verschärfungen bei den Immobilienfonds "weder praxisgerecht noch berücksichtigen sie die Anlegerbelange". Die Neuregelungen würden "den offenen Immobilienfonds für viele Privatanleger endgültig unattraktiv machen". Auch die Fondsgesellschaften Union und Deka warnten davor, die Funktionsfähigkeit dieses Anlageprodukts zu gefährden. Bei derartigen Einschränkungen könne der Kleinanleger "kurzfristigen Liquiditätsbedarf nicht mehr aus dem offenen Immobilienfonds generieren", warnte der Bundesverband deutscher Vermögensberater. Die Professoren Stephan Madaus und Steffen Sebastian (beide Universität Regensburg) erklärten in ihrer Stellungnahme, offene Immobilienfonds würden zwar unattraktiver. Das Problem des systemischen Risikos werde aber nicht gelöst.

Neben den offenen Fonds sieht der Gesetzentwurf auch Änderungen bei geschlossenen Fonds, die in Unternehmensbeteiligungen wie zum Beispiel Immobilien oder Schiffe investieren, vor. Wie bei offenen Fonds wird künftig auch bei den geschlossenen Fonds eine Risikomischung der Investitionen gefordert, und die Möglichkeit der Kreditaufnahme wird begrenzt. Verwalter alternativer Investmentfonds wie Private Equity Fonds werden einer Zulassungspflicht und einer dauerhaften Aufsicht unterworfen. Sie müssen ein Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten, über besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen. Für Manager von Hedgefonds gelten besondere Transparenzpflichten. Der Verkauf dieser Fonds an Privatanleger soll verboten werden.

Die Deutsche Bundesbank begrüßte in ihrer Stellungnahme die Produktregulierung alternativer Fonds und besonders die der geschlossenen Publikums-AIF, "da in diesem Anlagesegment nicht unbeträchtliche Risiken für Privatanleger bestehen". Auch der Verband geschlossene Fonds (VGF) äußerte sich positiv: "Die umfangreiche Regulierung, die geschlossene Fonds nun erwarten dürfen, führt dazu, dass diese in Zukunft nicht mehr dem grauen Kapitalmarkt zuzurechnen sind." Für die Marktteilnehmer sei es eine zukunfts- und rechtssichernde Maßnahme, gesetzlich normiert zu sein, schrieb der VGF in seiner Stellungnahme.

Professor Julius Reiter (Kanzlei Baum, Reiter und Collegen) sah eine beträchtliche Schutzlücke für Anleger, falls kleinere Publikumsfonds unter 100 Millionen Euro pauschal aus den Vorschriften ausgeklammert würden. Er verwies auf eine Untersuchung, nach der den Bundesbürgern durch schlechte Beratung und mangelnden Anlegerschutz ein jährlicher Schaden von mindestens 50 Milliarden Euro entstehe.