Piwik Webtracking Image

Einig in der Kritik

AUSLANDSSCHULEN Die Regierung will einen gesetzlichen Finanzierungsanspruch schaffen. Doch den Abgeordneten geht das nicht weit genug. Sie kritisieren, dass…

22.04.2013
2023-08-30T12:23:57.7200Z
4 Min

Cornelia Pieper (FDP) verbreitet Optimismus. Im Interesse der Planungssicherheit für die Deutschen Auslandsschulen habe die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/13058) vorgelegt, mit dem ein gesetzlicher Finanzierungsanspruch geschaffen werde, sagte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt anlässlich der ersten Lesung der Vorlage am vergangenen Freitag. "Das ist ein schöner Tag für die Deutschen Auslandsschulen", urteilte sie. Außerdem zeige dies, dass die Bildung "in dieser Regierung Priorität genießt, trotz Haushaltseinsparungen". Bislang seien die Auslandsschulen nach Zuwendungsrecht, also ohne einen Rechtsanspruch, gefördert worden. "Schulen sind aber keine kurzfristigen Projekte, über die je nach Haushaltslage entschieden werden sollte", sagte die Staatsministerin.

Genau hier setzt jedoch die Kritik der Abgeordneten aller Fraktionen an. Angesichts der im Gesetz enthaltenen Einschränkungen sei nur etwa ein Drittel der Auslandsschulen anspruchsberechtigt. Die anderen blieben weiterhin von der Haushaltssituation des Bundes abhängig, bemängelten die Parlamentarier und forderten Nachbesserungen.

Anreize

Derzeit soll laut Entwurf jenen Deutschen Auslandsschulen ein Anspruch auf finanzielle und personelle Förderung gewährt werden, "die zu dem Ziel, eine möglichst große Anzahl im Ausland lebender Schülerinnen und Schüler zu einem in Deutschland anerkannten schulischen Bildungsabschluss zu führen, kontinuierlich einen substantiellen Beitrag leisten". Dadurch, so heißt es zur Begründung, sollen erfolgreich arbeitende Schulen belohnt und Anreize für eine zielorientierte Arbeit aller Deutschen Auslandsschulen gesetzt werden. Zugleich würden auf diese Weise erreichte Erfolge beim Aufbau Deutscher Auslandsschulen abgesichert.

Die Einschränkung führe dazu, dass von den 140 Auslandsschulen nur 45 einen gesetzlichen Anspruch erhalten könnten, sagte Angelika Krüger-Leißner (SPD). "Der Rest bleibt von der Kassenlage des Bundes abhängig", kritisierte sie. Dazu würde beispielsweise auch die Schule in Teheran gehören, weil es dort zu wenige Abitur-Abschlüsse gebe. In das Gesetz überhaupt nicht einbezogen seien die über 800 Schulen, an denen das Deutsche Sprachdiplom (DSD) abgelegt wird. Im Unterausschuss für Auswärtige Kulturpolitik, so machte die SPD-Politikerin deutlich, sei man sich einig in der Forderung, dass sämtliche Auslandsschulen und auch die DSD-Schulen in dem Gesetz verankert werden müssen.

Es stelle sich jetzt die Frage, ob das Glas halbvoll oder halbleer ist, sagte Peter Gauweiler (CSU), Vorsitzender des Unterausschusses für Auswärtige Kulturpolitik. "Es ist schon mal gut, dass überhaupt ein Glas auf dem Tisch steht", sagte er weiter. Die Parlamentarier müssten dieses nun füllen. Auch wenn es gut sei, dass es nun endlich einen Rechtsrahmen für die fast 400.000 Schüler gebe, müssten noch Dinge ergänzt werden, sagte Gauweiler und bekräftigte die Forderung Krüger-Leißners nach Aufnahme aller Auslandsschulen und der DSD-Schulen in den gesetzlichen Finanzierungsanspruch. "Wir sind an einem positiven Wendepunkt", sagte er. "Das Gesetz kann jetzt scheitern, oder wir bringen es gemeinsam durch", und er machte deutlich: "Ich bin überzeugt, dass wir es schaffen werden."

Privilegierte

Dass es so wie von der Bundesregierung vorgeschlagen nicht gehe, ist auch die Sicht von Lukrezia Jochimsen (Die Linke), die sich enttäuscht von der Vorlage zeigte. "Wollen wir diesem Unsinn wirklich zustimmen?", fragte sie. Ein sinnvolles Auslandsschulgesetz müsse einen Nutzen für alle haben und dürfe nicht einzelne - große Schulen mit hohen Abschlusszahlen - privilegieren. "Das ist zwar gut für die einen, aber schlecht für die anderen", sagte sie. Bliebe es bei der jetzigen Regelung, würden neben der schon erwähnten Schule in Teheran unter anderem auch die altehrwürdige Schule in Neu Delhi sowie die erst jüngst gegründete Schule in Bratislava keinen Förderungsanspruch haben, sagte Jochimsen.

Die vorliegende Fassung habe gravierende Mängel, betonte auch Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen). Es sei bedauerlich, dass der Regierungsentwurf im Laufe der Zeit immer weiter abgespeckt worden sei. Es reiche nicht, wenn nur etwa ein Drittel der Schulen einen Anspruch habe, der Rest aber weiterhin von der Kassenlage des Bundes abhängig sei, weil die Mindestzahl an Abschlüssen nicht erreicht werde. Roth kritisierte in diesem Zusammenhang auch das Verhalten der Länder. Es sei ein Trauerspiel, wie sich die Länder in der Finanzierungsfrage verhalten hätten, als sie die Beiträge für die Versorgungszulage der Lehrkräfte einseitig gekürzt haben, sagte sie und betonte: "Damit meine ich alle Länder."

Stipendien

Eine weitere wichtige Frage sei, wie es mit den Stipendien für talentierte Schüler, die sich das Schulgeld nicht leisten können, weitergehen solle. "Wir sollten darauf achten, dass die deutsche Eigenheit, dass der Zugang von Bildung eben nicht nur Geldeliten möglich ist, stärker gefördert wird", verlangte Roth. Sie hätte sich gewünscht, dass aus dem zwölf Milliarden Euro umfassenden Sonderprogramm für Bildung auch dafür etwas abgefallen wäre, statt nur Haushaltslöcher zu stopfen. "Es ist eine verpasste Chance für soziale Inklusion im Auslandsschulwesen", lautete ihr Fazit.