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Vorstoß zu Volksentscheid

22.04.2013
2023-08-30T12:23:57.7200Z
2 Min

EUROPA

Die Fraktion Die Linke möchte, dass in Zukunft bei Neufassungen oder Änderungen der EU-Verträge verbindliche Volksabstimmungen durchgeführt werden. Am vergangenen Donnerstag wurde im Plenum in erster Lesung ein entsprechender Gesetzentwurf (17/11371) behandelt, mit dem das Grundgesetz geändert werden soll. Der Entwurf sieht vor, dass sich an den Abstimmungen mindestens 25 Prozent der Wähler, die auch das Europäische Parlament wählen, beteiligen müssen.

In der zu Protokoll gegebenen Debatte wurde von Thomas Dörflinger (CDU) die Frage aufgeworfen, ob "mehr plebiszitär-partizipatorische Elemente das Allheilmittel für Demokratie auf europäischer Ebene sind". Er erinnerte daran, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes plebiszitäre Elemente aus guten Gründen im Grundgesetz ausgespart hätten. Für die SPD erklärte Michael Roth, dass seine Partei bereits seit langem dafür werbe, die repräsentative Demokratie durch Formen der direkten Demokratie zu ergänzen. Aber eine Volksabstimmung führe nicht "zwangsläufig" zu einer "höheren demokratischen Legitimation", erklärte Roth. Nach Meinung von Oliver Luksic (FDP) sollte das Volk nur dann befragt werden, "wenn Entscheidungen die Natur der EU grundlegend verändern". Er warnte vor der Gefahr, dass Volksabstimmungen dazu benutzt werden könnten, "über völlig andere, teilweise auch innenpolitische Entscheidungen zu verhandeln".

Auch die Grünen machten deutlich, dass sie sich für die Stärkung von Volkentscheiden in Deutschland einsetzten. Der Vorrang des Europarechts, erklärte Manuel Sarrazin (Bündnis 90/Die Grünen), dürfe aber auf keinen Fall durch nationale Abstimmungen geschwächt werden.