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MITWIRKUNGSRECHTE Neues Gesetz konkretisiert, wie die Regierung das Parlament in EU-Angelegenheiten unterrichten muss

22.04.2013
2023-08-30T12:23:57.7200Z
2 Min

Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung in Europaangelegenheiten wird neu geregelt. Mit den Stimmen aller Fraktionen beschloss der Bundestag am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf (17/12816): Das sogenannte "Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union" (EUZBBG), mit dem die Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte zwischen Parlament und Regierung klargestellt werden. Die Änderung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 19. Juni 2012 (2BvE 4/11) nach einer Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Konkretisierung der Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte gefordert hatte. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Zusammenarbeit gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes auch für völkerrechtliche Verträge, die Europaangelegenheiten betreffen, gelten soll. Die Bundesregierung muss den Bundestag außerdem so frühzeitig informieren, dass das Parlament ausreichend Zeit hat, sich eine Meinung zu bilden und auf den Willensbildungsprozess Einfluss zu nehmen, schreibt das Gesetz vor.

Einen Tag zuvor hatte Michael Stübgen (CDU) in der Sitzung des Europaausschusses eine positive Bilanz der Beratungen gezogen. "Dass wir zu einem Konsens gekommen sind, halte ich für einen großen Wert", sagte er. Mit der Neufassung würden Gründungsmängel der vorherigen Vereinbarung behoben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei aufgenommen worden und es existiere jetzt eine klare Gesetzesstruktur. Außerdem gebe es Konkretisierungen bei der Übersendung von Dokumenten und für den Fall von Vertragsverletzungsverfahren.

Michael Roth (SPD) erinnerte daran, dass "das, wofür wir uns alle loben, einmal äußerst umstritten war". Er hob hervor, dass man die Verwaltung des Bundestages so umgestaltet habe, dass es für die Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte des Parlaments jetzt dort ein "europataugliches Instrumentarium" gebe. Dies sei eine Dienstleistung, die allen zugute käme. "Das EUZBBG ist gut, es muss aber auch konkret umgesetzt werden", mahnte er.

Nach Meinung von Gabriele Molitor (FDP) wird mit dem Gesetz "das Selbstbewusstsein der Parlamentarier erheblich gestärkt". Es sei Anliegen aller Fraktionen, dass sie ihre Rechte nutzten. Sie plädierte dafür, auf die Einhaltung des Gesetzes zu pochen, da einmal gesetzte Standards zur Gewohnheit würden.

Die Links-Fraktion stellte die Frage, warum man nicht schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts so selbstbewusst gewesen sei. Alexander Ulrich kritisierte für seine Fraktion, dass das Parlament den Status quo nicht von sich aus verbessert hätte. Das Verfassungsgerichtsurteil sei "keine Sternstunde" für das Parlament gewesen, sagte er. Man werde weiterhin Debatten haben, ob die Bundesregierung in ausreichendem Maße ihrer Informationspflicht nachkomme. Es stelle sich daher weiter die Frage, ob man bei zentralen europapolitischen Fragen nicht die gesamte Bevölkerung befragen solle.

Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete es als "Errungenschaft", dass es jetzt eine gesetzliche Regelung gebe. Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe es von Seiten der Regierung oft nur eine "kleckerweise Information" gegeben. Er betonte jedoch: "Wir wollen Punkt für Punkt informiert werden."