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Massenabmahnungen im Visier

22.04.2013
2023-08-30T12:23:57.7200Z
2 Min

RECHT

Mit unangemessen hohen Abmahnkosten schon bei der ersten Urheberrechtsverletzung durch illegale Downloads soll Schluss sein. Das ist das Ziel eines von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes (17/13057). Die Opposition kritisierte den Entwurf gegen unlautere Geschäftspraktiken während der ersten Lesung am vergangenen Donnerstag: Die Regelung komme zu spät und lasse zu viele Schlupflöcher, lautete der Vorwurf.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verteidigte ebenso wie Redner der Union sowohl den Entwurf selbst als auch den Zeitpunkt seiner Vorlage. "Ein schlüssiges Gesamtkonzept braucht eben seine Zeit", sagte Thomas Silberhorn (CSU).

In dem Entwurf ist unter anderen ein Verbot von Werbeanrufen vorgesehen, die von einer automatischen Anrufmaschine getätigt werden. Zudem sollen telefonisch abgeschlossene Verträge mit Gewinnspieldiensten nur noch wirksam werden, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Schließlich soll gegen ungerechtfertigt hohe Abmahnungssummen vorgegangen werden, indem ein Regelstreitwert von 1.000 Euro für die erste Abmahnung bei privat handelnden Nutzern festgelegt wird. Eine Ausnahme von der Regelung ist vorgesehen, wenn "nach den besonderen Umständen des Einzelfalls die Begrenzung des Streitwertes unbillig wäre".

Mit dieser Ausnahme werde Tür und Tor für die Umgehung der Vorschrift geöffnet, kritisierte Marianne Schieder (SPD). Die Regelungen zur verbotenen Telefonwerbung seien nur halbherzig umgesetzt, bemängelte Caren Lay (Die Linke). "Warum das nur für Gewinnspiele und nicht auch für Versicherungsverträge oder Zeitungs-Abos gilt, kann mir keiner erklären", sagte sie. Für die Beschränkung des Drittauskunftsanspruchs auf den geschäftlichen Bereich plädierte Jerzy Montag (Grüne). "Schon das würde zu einer erheblichen Herabsenkung der massenhaften und willkürlichen Abmahnungen im Urheberrecht führen", befand er.