Piwik Webtracking Image

Einfacher und transparenter

Verkehr Bundesregierung will Flensburger Punktesystem reformieren. Wenig Kritik von Sachverständigen

22.04.2013
2023-08-30T12:23:58.7200Z
3 Min

Für viele Autofahrer ist es ein Buch mit sieben Siegeln: Wie viele Punkte habe ich in Flensburg? Was kann ich mir noch erlauben, bevor ich den Führerschein los bin? Wie kann ich mein Punktekonto verringern? Dabei geht es nicht nur um die persönliche Mobilität, um den Familienausflug am Wochenende, sondern bei Berufskraftfahrern geht es auch um den Job.

Diesen undurchsichtigen Wirrwarr will die Bundesregierung jetzt ändern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/12636) vorgelegt, mit dem das Punktesystem einfacher und transparenter gestaltet werden soll. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass es künftig nur noch drei Kategorien geben soll: ein Punkt bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zwei Punkte bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit "besonders" beeinträchtigen sowie bei Straftaten ohne Führerscheinentzug, und drei Punkte bei Straftaten mit Führerscheinentzug. Weg sein soll der Führerschein auch, wenn acht Punkte angesammelt wurden.

Transparenz

Mehr Transparenz will die Regierung durch Verzicht auf komplizierte Tilgungsregelungen erreichen. Statt dessen sollen künftig feste Tilgungsfristen für die jeweiligen Verkehrsverstöße und ein einheitlicher Beginn für die Tilgungsfristen gelten. Somit soll jeder Verstoß für sich verjähren. Die bisherige "Tilgungshemmung", nach der ein neuer Eintrag automatisch die Tilgungsfrist des alten verlängert, soll wegfallen. Außerdem soll es Fahreignungsseminare geben, die das bisherige Aufbauseminar für Punktetäter ablösen sollen. Die Teilnahme soll ab sechs Punkte verpflichtend sein.

Diese Vorschläge der Regierung werden von Sachverständigen größtenteils positiv aufgenommen. Dies wurde vergangene Woche bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses deutlich. So begrüßte Markus Schäpe als Vertreter von mehr als 18,5 Millionen ADAC-Mitgliedern die Punktereform "ausdrücklich". Das bisherige System sei zu kompliziert, sagte er. Es sei konsequent sicherzustellen, dass ausschließlich relevante Delikte erfasst würden. Formalverstöße ohne unmittelbare Auswirkung auf die Verkehrssicherheit sollten weiterhin angemessen geahndet, aber nicht gespeichert werden. Mit dem Wegfall der Tilgungshemmung durch neu begangene Taten trete eine deutliche Entlastung derjenigen Verkehrsteilnehmer ein, die nur selten auffällig würden und daher nicht Zielgruppe des Punktesystems seien.

Walter Eichendorf vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) sprach sich ebenfalls für die grundsätzliche Ausrichtung auf die für die Verkehrssicherheit relevanten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus. Ebenfalls zur Klarheit und Transparenz trage die neue Systematik der Punkteverteilung und Bewertung bei. Dies mache es für die Betroffenen einfacher zu erkennen, welcher Verstoß wie bewertet werde.

"Ein zentraler Punkt in der Debatte um das Reformvorhaben ist die Einrichtung eines neu konzipierten Fahreignungsseminars", betonte er. Dies sei aus Sicht der Verkehrssicherheit ein Herzstück der Reform. Die Seminare sollten auffällig gewordene Kraftfahrer zu Verhaltensänderungen bewegen. Eichendorf betonte, dass dies ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sei, dem zeitnah weitere Maßnahmen wie die Verbesserung der Fahranfängervorbereitung folgen sollten.

Auch der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht München, Dietmar Zwerger, begrüßte den Wegfall der Tilgungshemmung und die Vereinheitlichung der Anlaufzeitpunkte für die Punkte. Dadurch würden die komplizierten Berechnungen in der Praxis wesentlich vereinfacht. Kritisch setzte er sich jedoch unter anderem mit dem Festhalten am "Tattagprinzip" auseinander. Damit bleibe das System für alle Beteiligten nach wie vor kompliziert und intransparent. Er empfahl bei der Neuordnung des Punktesystems. Für einen Punkteabbau durch freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars setzte sich Peter Kiegeland vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen ein.

Kritik

Für Anja Hänel vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) werden mit der Reform klarere und transparentere Strukturen geschaffen. Sie kritisierte jedoch, dass diese Ziele nicht konsequent in allen Punkten des vorliegenden Entwurfes umgesetzt würden. So fehle eine klare Botschaft. Regelverstöße, die die Verkehrssicherheit gefährdeten, seien keine Kavaliersdelikte. Zwar schaffe die Konzentration des Fahreignungsregisters auf Delikte, die die Verkehrssicherheit gefährdeten, mehr Klarheit. Sie führe jedoch bei Ordnungswidrigkeiten wie das verbotene Fahren in Umweltzonen zu einer Verschlechterung. Reine Geldstrafen könnten hier zu einer systematischen Missachtung des Gesetzes führen.

Für Peter Dauer von der Behörde für Inneres und Sport, Freie und Hansestadt Hamburg, ist die geplante Reform "nicht überzeugend". Negativ sei unter anderem die Einschränkung von Verfolgungsbehörden und Gerichten bei der Ahndung der Verstöße von Personen, die wiederholt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begannen hätten, und die Löschung sämtlicher Punkte bei Neuerteilung von befristeter Fahrerlaubnis. Er kritisiert, dass auf die Länder ein nicht quantifizierbarer Mehraufwand zukommen werde.