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Aus Plenum und Ausschüssen : KfW soll an die kurze Leine

22.04.2013
2023-08-30T12:23:58.7200Z
2 Min

FINANZEN

Die deutsche Kreditwirtschaft will, dass die bundeseigene KFW-Bankengruppe (die ehemalige Kreditanstalt für Wiederaufbau) der gleichen Aufsicht unterliegt wie jede andere deutsche Bank auch. Das machten in der letzten Woche der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der Bankenverband, der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken und der Verband Deutscher Pfandbriefbanken in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber dem Finanzausschuss deutlich, der zu einem öffentlichen Fachgespräch geladen hatte.

Nach dem Kreditwesengesetz gilt die staatliche Förderbank KfW nicht als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne dieses Gesetzes. Damit unterliegt sie auch nicht wie andere Banken der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank. Zwar hält sie wesentliche Aufsichtsvorschriften ein, aber lediglich auf freiwilliger Basis. Das wollen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ändern. Sie haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (17/12815) eingebracht. Danach soll des Bundesfinanzministerium ermächtigt werden, im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium per Rechtsverordnung festzulegen, welche bankenaufsichtsrechtlichen Vorschriften bei der KfW anzuwenden sind. In der Begründung heißt es, die KfW habe zwar ein besonderes Geschäftsmodell, verfolge einen festgelegten staatlichen Auftrag und sei daher grundsätzlich nicht mit anderen Kreditinstituten vergleichbar. Es gebe aber "ein Bedürfnis, rechtsverbindlich und transparent festlegen zu können, welche bankenaufsichtlichen Standards für die KfW entsprechend gelten".

Die Verbände der Kreditwirtschaft forderten statt einer ministeriellen Verordnung eine gesetzlich verbindliche Festlegung von Aufsichtsnormen, die denen anderer Banken entsprechen. Eine Vertreterin der Kreditwirtschaft begründete dies im Ausschuss vor allem damit, dass die KfW mit verschiedenen ihrer Geschäftstätigkeiten in Konkurrenz zu privaten, genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Banken stehe. Die Förderfähigkeit der KfW werde dadurch nicht eingeschränkt, da diese auf der Bundesgarantie für die KfW sowie ihrer Befreiung von der Körperschaftssteuer beruhe.

Die Repräsentanten von Bafin, Bundesbank und DIHK schlossen sich dieser Ansicht allerdings nicht an. Der Repräsentant der KfW wies zudem darauf hin, dass diese aufgrund ihrer Größe als systemrelevant eingestuft und der Aufsicht durch die Europäische Zentralbank unterliegen würde, wenn sie als normale Bank gelten würde. Daran habe niemand in Europa Interesse, weshalb die KfW wie auch nationale Förderbanken anderer Länder ausdrücklich von der Bankenrichtlinie ausgenommen sei.