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Kritik an EU-Gesetz zu Bankenunion

10.06.2013
2023-08-30T12:24:00.7200Z
1 Min

EUROPA

Im Europaausschuss haben Experten verfassungs- und europarechtliche Bedenken im Zusammenhang mit der rechtlichen Ausgestaltung einer Europäischen Bankenunion in Deutschland geäußert. Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/13470). Das Gesetz sieht vor, dass der deutsche Vertreter im Rat der Verordnung für den SSM (Single Supervisory Mechanism) erst dann zustimmen darf, wenn ein entsprechendes Gesetz auf der Grundlage von Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes erlassen wurde. Die SSM-Verordnung regelt die "Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank".

Professor Franz Mayer von der Universität Bielefeld und Professor Ulrich Hufeld von der Universität der Bundeswehr in Hamburg bezeichneten den Gesetzentwurf als nicht verfassungsgemäß. Professor Mayer führte an, dass Artikel 23 Absatz 1 keine "taugliche Kompetenzgrundlage" für ein solches Zustimmungsgesetz darstelle. Er warnte zugleich davor, dass ein "überflüssiges Gesetz keinesfalls rechtlich gegenstandslos" sei. "Sie können davon ausgehen, dass die Sache nach Karlsruhe" geht, sagte er. Rechtsanwalt Benedikt Wolfers von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer erklärte, er halte das geplante Gesetz zwar nicht für erforderlich, aber verfassungsrechtlich zulässig.

Professor Hufeld warnte ebenfalls: "Es ist ein heikles Exempel, wenn es nicht veranlasst ist." Damit werde die Verordnungsgebung in der Europäischen Union drastisch erschwert. Bereits am Anfang hatte er daher den Abgeordneten gesagt: "Ich rate Ihnen ab, dieses Mandatsgesetz zu beschließen."