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Der Doppelpass als Dauerthema

STAATSBÜRGERSCHAFT Koalition hält an umstrittener Optionspflicht fest

10.06.2013
2023-08-30T12:24:00.7200Z
4 Min

Die älteste der Vorlagen, um die es vergangene Woche in der Bundestagsdebatte über die Integrationspolitik ging, stammt vom Januar 2010: ein Gesetzentwurf der Grünen "zur Streichung des Optionszwangs aus dem Staatsangehörigkeitsrecht" (17/542). Noch keine vier Wochen alt war dagegen ein Grünen-Antrag mit dem Titel: "Abschaffung des Optionszwangs" (17/13488). Beide Vorlagen standen zusammen mit je einem Antrag der SPD- (17/7654) und der Linksfraktion (17/12185) auf der Tagesordnung, die ebenfalls auf einen Verzicht auf die sogenannte Optionspflicht abzielten und zudem Einbürgerungserleichterungen forderten.

Votum für einen Pass

Am Ende wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen von 307 Koalitionsabgeordneten gegen das Votum von 265 Oppositions- und zwei FDP-Parlamentariern abgelehnt, und auch die Anträge der drei Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit. Die Optionspflicht, der zufolge sich hierzulande geborene Kinder von Ausländern spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden müssen, bleibt also.

Das gilt freilich auch für den Ruf nach ihrer Aufhebung: Am Freitag brachten sieben von SPD und Grünen beziehungsweise Die Linke regierte Länder im Bundesrat einen Gesetzentwurf über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung ein - fürwahr ein parlamentarisches Dauerthema.

Eingeführt wurde das Optionsmodell 1999 bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts unter Rot-Grün, bei der das Abstammungsprinzip um das Geburtsortsprinzip (ius soli) ergänzt wurde: Wer in Deutschland geboren wird, hat damit unabhängig von der Nationalität der Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft. Um eine Mehrheit im Bundesrat zu finden, kam es damals als Kompromiss zur Optionspflicht.

Im Zuge des Optionsmodells konnten durch eine Übergangsregelung auch Kinder, die am 1. Januar 2000 noch nicht zehn Jahre alt waren, auf Antrag eingebürgert werden. 2013 werden nun die ersten rund 3.300 Optionspflichtigen 23 Jahre alt, wie es in dem Grünen-Antrag heißt. Von ihnen hätten bis Jahresanfang laut Bundesinnenministerium mehr als 500 noch keine Erklärung abgegeben, welche Staatsangehörigkeit sie behalten wollen - ihnen drohe nun die Ausbürgerung.

In der Bundestagdebatte verwies Grünen-Fraktionschefin Renate Künast darauf, dass derzeit "300.000 junge Deutsche dem Optionszwang (...) unterworfen" seien, von denen 70 Prozent türkische Wurzeln hätten. "Bis 2017 gibt es jährlich 3.000 bis 7.000 optionspflichtige Menschen; ab 2018 werden es sogar noch deutlich mehr sein", rechnete sie vor. Zwei Drittel aller Optionspflichtigen hätten gerne "den Doppelpass", doch mache man "geborene Deutsche zu Ausländer in ihrem eigenen Land".

"Auf Einwanderer angewiesen"

Der Parlamentarische SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann verwies darauf, dass in Deutschland 15 Millionen Menschen lebten, "die entweder Einwanderer sind oder direkt von Einwanderern abstammen" und nicht länger "Bürger zweiter Klasse" sein dürften. Seine Fraktion wolle die Einbürgerung erleichtern, die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen und die "unwürdige Praxis des Optionszwanges" beenden. Ein Staatsangehörigkeitsrecht, das "aus Deutschen Ausländer macht", sei absurd. Zudem sei Deutschland auf Einwanderer angewiesen.

Für Die Linke warf ihre Abgeordnete Sevim Dagdelen der Regierung vor, nicht im Interesse der Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu handeln. Dagdelen sprach zugleich von einer "Türkenfeindlichkeit dieser Bundesregierung". Die "Quote der akzeptierten Mehrstaatigkeit bei Einbürgerungen" betrage bei nichttürkischen Staatsangehörigen etwa 59 Prozent, bei türkischen Staatsangehörigen dagegen nur 27 Prozent.

Mehr Einbürgerungen

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), hielt demgegenüber der Opposition vor, sie wolle die "deutsche Staatsbürgerschaft verramschen". Für die Union stehe die Einbürgerung dagegen am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses und nicht am Anfang. Die Zahl der Einbürgerungen sei unter der amtierenden Bundesregierung auch ohne Absenkung der Einbürgerungsvoraussetzungen gestiegen. Auch hätten sich mehr als 98 Prozent derer, die bislang der Optionspflicht nachgekommen seien, für die deutsche Staatsbürgerschaft ausgesprochen. Man solle zumindest den "ersten Optionsjahrgang abwarten", bevor man den Diskurs über eine Abschaffung des Optionsmodells starte. Momentan sehe es indes so aus, als sei dieses "Modell eher ein Erfolgsmodell", fügte Schröder hinzu. Zugleich sprach er sich entschieden gegen eine generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit aus.

Der CDU-Parlamentarier Reinhard Grindel argumentierte, es gebe auch bei in Deutschland geborenen Kindern von Ausländern nicht die für einen Schulerfolg notwendige Sprachkompetenz. Auch befänden sich weniger Jugendliche mit Migrationshintergrund in Ausbildung als im Durchschnitt. Ihnen könnten Ausbildung, Sprachkenntnisse und Förderung helfen, "aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, zumindest nicht allein". Wer "Ja zu Deutschland sagt" und gerne hier leben wolle, von dem könne er auch die "Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft unter Ablegung seiner alten Staatsbürgerschaft erwarten".

Der FDP-Abgeordnete Hartfrid Wolff sagte, seine Partei sei "durchaus bereit, über eine vermehrte Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit nachzudenken und in diese Richtung zu gehen". Sie sei sich aber auch bewusst, dass nicht die Staatsangehörigkeit primär für den Erfolg von Zuwanderung und Integration entscheidend sei, sondern vor allem die persönliche und berufliche Perspektive der Zuwanderer. Die Freidemokraten wollten eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, aber nicht "ohne Augenmaß".

Assoziationsrecht

Mit den Stimmen der Koalition wurden am Ende der Debatte auch ein Grünen-Gesetzentwurf zum "assoziationsrechtlichen Rechtsstatus" türkischer Staatsangehöriger (17/12193) und ein Linke-Antrag zu diesem Thema (17/7373) abgelehnt. Hintergrund sind das Assoziierungsabkommen EWG-Türkei von 1963 und auf dieser Grundlage erfolgte Rechtsakte, aus denen sich Rechte für in der EU lebende Türken ergeben. Für die Links- und die Grünen-Fraktion widerspricht das deutsche Recht "an einigen Stellen den Vorgaben des Assoziationsrechts", wie es in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (17/13299) hieß, der für die Ablehnung plädiert hatte.