Piwik Webtracking Image

Wahlrecht ab 16 Jahren gefordert

10.06.2013
2023-08-30T12:24:00.7200Z
1 Min

WAHLRECHT

Die Altersgrenze zur Ausübung des aktiven Wahlrechts soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion bei Bundestags- und Europawahlen von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden. Dies geht aus zwei Gesetzentwürfen der Fraktion zur Änderung des Grundgesetz-Artikels 38 (17/13238) sowie des Bundes- und des Europawahlgesetzes (17/13257) hervor, die vergangene Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags standen. Mit der Absenkung der Altersgrenze auf 16 Jahre werde sichergestellt, "dass ein Personenkreis das aktive Wahlrecht bekommt, der typischerweise in der Lage ist, selbstverantwortlich zu entscheiden", argumentiert die Fraktion.

Ebenfalls in erster Lesung befasste sich das Parlament mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen zur Änderung des Europawahlgesetzes (17/13705). Der Entwurf sieht eine Anpassung der Zahl der in Deutschland zu wählenden Europaabgeordneten auf 96 vor. Da nach dem EU-Vertrag von Lissabon kein Mitgliedstaat im Europäischen Parlament mehr als 96 Sitze erhält, seien in Deutschland nicht mehr wie bisher 99 Abgeordnete zu wählen. Zudem soll mit dem Entwurf unter anderem die Fünf-Prozent-Klausel im Europawahlgesetz gestrichen und eine Drei-Prozent-Klausel eingeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2011 festgestellt, dass die Fünf-Prozent-Klausel bei der Europawahl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.