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Aus Plenum und Ausschüssen : Ungleiche Gleichstellung in Uniform

10.06.2013
2023-08-30T12:24:00.7200Z
2 Min

VERTEIDIGUNG

Militärische Gleichstellungsbeauftragte können künftig auch in zivilen Dienststellen der Bundeswehr ab der Ebene von Bundesoberbehörden gewählt werden. Dies sieht die Novellierung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (17/12957) vor, die der Bundestag am vergangenen Freitag mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und FDP verabschiedete. Die Oppositionsfraktionen stimmten dagegen.

Die Novelle war notwendig geworden, da im Zuge der Streitkräftereform neue Behörden wie das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr entstanden sind, in denen Soldaten und Zivilisten gemeinsam arbeiten. Bislang war die Wahl militärischer Geleichstellungsbeauftragter in zivilen Dienststellen jedoch nicht möglich.

SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen halten die Gesetzesnovelle für unzureichend und plädierten für eine stärkere Anpassung des Soldaten- an das Bundesgleichstellungsgesetz. So würden nach dem Bundesgleichstellungsgesetz in Dienststellen ab 100 Beschäftigten zivile Gleichgestellungsbeauftragte gewählt. Militärische Gleichstellungsbeauftragte hingegen würden auf Divisionsebene gewählt und seien somit für bis zu 18.000 Soldatinnen und Soldaten zuständig. Damit sei eine angemessene Ausübung des Amtes nicht möglich, kritisierten die Oppositionsfraktionen. Zudem verfügten die militärischen Gleichstellungsbeauftragten nicht über das gleiche Maß an Schutz vor Versetzungen wie im Bundesgleichstellungsgesetz. Auch bei der familienbedingten Teilzeitarbeit seien Soldatinnen und Soldaten deutlich schlechter gestellt als Zivilisten.

Union und FDP hielten der Kritik entgegen, dass die Ungleichbehandlung von Soldaten und Zivilisten berechtigt und rechtlich einwandfrei sei. Dies habe auch die öffentliche Anhörung über den Gesetzentwurf gezeigt. Zudem dürfe die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte nicht eingeschränkt werden.