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Kurz notiert

Digitalisierung verwaister Werke soll einfacher werden

Die Bundesregierung will das Urheberrechtsgesetz ändern, um die Veröffentlichung von Werken zu ermöglichen, deren Rechteinhaber unbekannt sind. Zudem soll Autoren, die für Periodika mit überwiegend öffentlicher Förderung wissenschaftliche Texte schreiben, zwölf Monate nach einer Veröffentlichung ein Zweitverwertungsrecht für nichtkommerzielle Zwecke zugestanden werden.

Den entsprechenden Gesetzentwurf (17/13423) überwies der Bundestag am vergangenen Freitag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse. Nach dem Willen der Regierung soll es vor allem Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gestattet werden, sogenannte "verwaiste Werke" zu digitalisieren und im Internet zu veröffentlichen, "damit sie nicht dem kulturellen Erbe verloren gehen". Als "verwaist" gelten Print-, Musik- und Filmwerke, deren Rechteinhaber nicht ermittelt werden können.

Grüne fordern Kriterien für Kulturförderung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Kriterien der Kulturförderung durch den Bund auf den Prüfstand stellen. In ihrem Antrag (17/12196), den der Bundestag am vergangenen Freitag in die Ausschüsse überwies, kritisieren die Grünen, dass kein Kriterienkatalog vorliege, "der transparent offen legt, inwiefern kulturelle Institutionen und Projekte von ,gesamtstaatlicher Bedeutung' sind und sich somit für die Bundesförderung qualifizieren".

Die Grünen fordern die Bundesregierung deshalb auf, entsprechende Förderkriterien zu entwickeln und zu veröffentlichen. Diese müssten beispielsweise sicherstellen, dass alle künsterischen Sparten zumindest annähernd gleichberechtigt in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Primäres Ziel der Kulturförderung müsse es sein, auch Menschen mit Behinderung, geringem Einkommen oder einem Migrationshintergrund den Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Die Grünen sprechen sich zudem für die Einsetzung einer Fachjury aus, die den Staatsminister für Kultur und Medien bei der Förderung von Kultureinrichtungen und Projekten beraten soll.

Linke scheitert mit Initiativen zum Urheberrecht

Kindertagesbetreuungseinrichtungen müssen prinzipiell auch weiterhin Lizenverträge für das Fotokopieren von Liedtexten und Noten abschließen. Ein Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Einbeziehung von Kitas in die sogenannte Schrankenregelungen im Urheberrecht (17/13768), um Kitas von der Pflicht auszunhemen, wurde am vergangenen Freitag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Ebenfalls abgelehnt mit dem gleichen Stimmergebnis wurde ein Antrag der Linksfraktion (17/11043) zum System der Verwertungsgesellschaften. Die Fraktion hatte unter anderem gefordert, diese Einrichtungen gesetzlich zu einer "grundlegend demokratischen Binnenstruktur" zu verpflichten und die Aufsicht über die Gesellschaften durch eine Bundesbehörde neu zu regeln.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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