Mehrere Anträge der Opposition zur Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes sind am vergangenen Donnerstag vom Bundestag abgelehnt worden. SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen forderten in ihren Anträgen (17/11199, 17/12377, 17/11076) eine gesetzliche Grundlage zur Schaffung eines dauerhaften öffentlich geförderten Arbeitsmarktes. Sie begründeten dies mit dem seit Jahren festen Sockel von Langzeitarbeitslosen, die trotz guter wirtschaftlicher Entwicklung keinen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Abgelehnt wurde ebenfalls ein Antrag (17/7844) der Linken, in dem diese sich für mehr Kompetenzen der Beiräte bei den Jobcentern stark gemacht hatte.
Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Anliegen gescheitert, am Arbeitsmarkt neue Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu schaffen. Ihr Antrag (17/9974) fand am vergangenen Donnerstag keine Mehrheit im Bundestag. Die Sozialdemokraten hatten einen Gesetzentwurf und entsprechende Initiativen gefordert, die Diskriminierung beseitigen und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtern sollten. Zudem sollte das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium an den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet und berufliche Deutschförderung gestärkt werden.
Die Fraktion Die Linke konnte für ihre Anträge zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung keine Mehrheit im Bundestag finden. Beide Anträge (17/8481, 17/12436) wurden am vergangenen Donnerstag abgelehnt. In dem ersten Antrag hatte sie gefordert, die Lebensstandardsicherung wieder als Ziel der gesetzlichen Rentenversicherung zu verankern und eine solidarische Mindestrente von 900 Euro einzuführen. In dem zweiten Antrag setzte sie sich darüber hinaus dafür ein, die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge einzustellen und so die Riester-Rente in die gesetzliche Rente zu überführen.
In einem gemeinsamen Antrag (17/11825) plädierten SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür, die personelle und finanzielle Unabhängigkeit der Stiftung Datenschutz sicherzustellen. Sie konnten sich mit diesem Vorschlag jedoch nicht gegen die Mehrheit von CDU/CSU und FDP durchsetzen, die am vergangenen Donnerstag den Antrag im Bundestag ablehnte. Darin verwiesen die beiden Fraktionen darauf, dass sich der Beirat der Stiftung aus bis zu neun Vertretern der Bundestagsfraktionen sowie 25 weiteren Vertretern zusammensetzt. Von diesen 25 weiteren Vertretern sollten 14 von der datenverarbeitenden Wirtschaft benannt werden, hingegen nur ein Mitglied als Vertreter der Verbraucherverbände sowie jeweils ein Mitglied auf Vorschlag der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im Beirat vertreten sein. Dies beeinträchtige die Unabhängigkeit der Stiftung, kritisierten die Antragsteller.