Inhalt

LESERPOST

Kurz notiert

Zur Ausgabe 44 vom 28.10.2013, "Handy-Gate" auf Seite 13:

Die Abhöraffäre zeigt einerseits eine naive Bundesregierung und andererseits eine amerikanische Administration, die das Problem der Deutschen nicht verstehen will. Es ist die Arroganz einer Weltmacht und die Einstellung, dass nur wir - die Amerikaner - den Weltfrieden sichern können und dafür sind uns alle Mittel gegeben und auch nicht zu hinterfragen.

Das Problem ist allerdings, dass sich seit der Wiedervereinigung Deutschlands 1989/90 und dem Zerfall des Ostblocks die deutschen und europäischen Verhältnisse grundlegend verändert haben. Die USA wollen aber ihre politische und wirtschaftliche Position weiterhin sichern und ausbauen. Ein Ziel, das nur durch illegal gewonnene Informationen zu erreichen ist. Dazu wurden verhältnismäßig kleinen Gruppen ein großes Machtpotenzial in einem anscheinend rechtsfreien Raum übertragen. Seit dem Anschlag auf das World Trade Center im Jahr 2001 kam ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis in den USA hinzu, mit dem von amerikanischer Seite so ziemlich alle Maßnahmen gerechtfertigt werden.

Wie belastet das jetzige politische Verhältnis zwischen Deutschland und den USA durch das Handy-Gate ist, wird auf beiden Seiten sichtbar. Im offiziellen Sprachgebrauch spricht man immer häufiger von "Partnern" und nicht mehr von "Freunden". Berlin wartet auf die Stunde der Wahrheit, um der transatlantischen Distanzierung zu entgehen. Wird es aber eine Rückkehr zur alten deutsch-amerikanischen Freundschaft geben? Wir sind gespannt.

Hans-Dieter Seul,

Berlin

Zur Ausgabe 44 vom 28.10.2013, "Gerade mal zwölf Minuten" auf Seite 6:

Ich muss mich den im Artikel geäußerten Vorschlägen Gregor Gysis anschließen: Das Grundgesetz sollte geändert werden und der Opposition eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht zugestanden werden, wenn dies von allen Oppositionsfraktionen angestrebt wird. Dies sollte auch für eine Subsidiaritätsklage vor dem Europäischen Gerichtshof gelten. Ich würde sogar noch darüber hinaus gehen und fordern, dass jeder Oppositionspartei alle Rechte der Opposition zustehen sollten, unabhängig davon, wie groß die Vertretung der Partei im Parlament ist.

Eine Einschränkung allerdings akzeptiere ich: Die Rechte sollten durchaus an den Status der Fraktion gebunden sein. Das wäre jedoch keine allzu hohe Hürde. Abgesehen von der PDS in der Legislaturperiode 2002 bis 2005, in der diese nur mit zwei Direktmandaten vertreten war, war dies bisher noch immer der Fall.

Natürlich ist eine große Mehrheit im Bundestag für die Regierung nicht per se schlecht. Ganz im Gegenteil, eine Regierung sollte und muss auch über eine ausreichende Mehrheit verfügen, damit sie ihre Aufgabe erledigen kann. Dennoch muss auch die Opposition ihren Job erfüllen können, nämlich die wirksame Kontrolle der Regierung. Dies ist im Falle einer großen schwarz-roten Koalition zumindest fraglich. Das sah man am "übermächtigen Votum" von Union und SPD beim Beschluss, die Anzahl der Vizepräsidenten des Bundestages zu erhöhen. Was ist die Opposition noch wert, wenn sie zum Beispiel ihres "schärfsten Schwertes" beraubt ist, der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses?

Auch eine mögliche Große Koalition, die, wie Umfragen zeigen, die Mehrheit der Bevölkerung will, darf nicht einfach "durchregieren", sondern muss auf die Einwände der anderen Parteien achten. Gerade, wo gleich zwei Parteien knapp an der Fünf-Prozent-Hürde vorbeigeschrammt sind und die politische Präferenzen von sieben Millionen Menschen so nicht im Parlament vertreten sind.

Dennis Kaiser,

per E-Mail

Haben Sie Anregungen, Fragen oder Kritik? Schreiben Sie uns:

Das Parlament

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

redaktion.das-parlament@bundestag.de

Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen.

Die nächste Ausgabe von "Das Parlament" erscheint am 18. November.

Aus Politik und Zeitgeschichte

© 2021 Deutscher Bundestag