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Alexander Weinlein
Kurz notiert

A- und B-Länder

Als A-Länder werden seit den 1970er Jahren traditionell Bundesländer mit einer SPD-geführten Regierung bezeichnet. B-Länder hingegen werden von einer CDU- oder CSU-geführten Regierung regiert. Ein Sonderfall ist Baden-Württemberg mit seiner derzeitigen grün-roten Regierung unter Führung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). In den vergangenen Jahren hat das Land bei allen wichtigen Gesetzesvorhaben zusammen mit den A-Ländern gestimmt. Die Einteilung in A- und B-Länder hat aber rein informellen Charakter.

Bundesratspräsident

Der Bundesratspräsident wird jeweils für ein Jahr durch den Bundesrat gewählt (Artikel 52 Grundgesetz). In der Praxis sind dies jeweils die Ministerpräsidenten der Länder, die der Reihe nach den Bundesratspräsidenten stellen. Er ist zugleich Vertreter des Bundespräsidenten.

Einspruchsgesetz

Als Einspruchsgesetze werden jene Bundesgesetze bezeichnet, die ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten können. Allerdings kann der Bundesrat gegen sie Einspruch erheben. Zuvor muss er aber den Vermittlungsausschuss anrufen, um einen Kompromiss zu finden. Gelingt dies nicht, so kann der Bundesrat gegen das Gesetz mit absoluter Mehrheit Einspruch erheben. Der Bundestag kann den Einspruch ebenfalls nur mit absoluter Mehrheit zurückweisen. Erfolgt der Einspruch des Bundesrates mit Zwei-Drittel-Mehrheit, so kann ihn der Bundestag auch nur mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mindestens absoluter Mehrheit aller Abgeordneten zurückweisen (Artikel 77 Grundgesetz).

Gemeinsamer Ausschuss

Der Gemeinsame Ausschuss ist ein Notparlament, das im Verteidigungsfall zusammentritt, wenn der Bundestag nicht mehr zusammentreten kann oder nicht beschlussfähig ist. Er setzt sich zusammen aus 32 Bundestagsabgeordneten gemäß der Fraktionsstärken und aus je einem Vertreter der Länder im Bundesrat (Artikel 53a und 115e Grundgesetz).

Ständiger Beirat

Die 16 Bevollmächtigten der Bundesländer beim Bund bilden zusammen den Ständigen Beirat. Er unterstützt und berät das Präsidium des Bundesrates, beispielsweise bei der Vorbereitung der Plenarsitzungen. An seinen wöchentlichen Sitzungen nimmt auch ein Vertreter der Bundesregierung teil.

Stellungnahme

Der Bundesrat hat das Recht, innerhalb bestimmter Fristen zu jeder Gesetzesinitiative der Bundesregierung eine Stellungsnahme abzugeben (Artikel 77 Grundgesetz). Diese wird dem Gesetzentwurf beigefügt, wenn der Gesetzentwurf an den Bundestag weitergeleitet wird.

Stimmführer

Jedes Bundesland hat im Bundesrat zwar je nach Einwohnerzahl mehrere Stimmen, diese dürfen aber nur einheitlich abgeben werden in einer Abstimmung (Artikel 51 Grundgesetz). Dies übernimmt der Stimmführer eines Landes, meist der Ministerpräsident oder sein Stellvertreter.

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat, das im Fall strittiger Gesetze einen in beiden Häusern mehrheitsfähigen Kompromiss aushandeln soll. Er besteht aus je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Die Bundestagsmitglieder werden entsprechend der Fraktionsstärken vom Parlament gewählt.

Zustimmungsgesetz

Für bestimmte Bereiche ist die Zustimmung des Bundesrates zu einem Bundesgesetz im Grundgesetz ausdrücklich vorgeschrieben. Dies gilt beispielsweise für Verfassungsänderungen und eine Reihe von Steuergesetzen. Alle zustimmungspflichtigen Gesetze müssen im Bundesrat mit absoluter Mehrheit verabschiedet werden.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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