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Steter Tropfen höhlt den Stein

INTERESSENVERTRETUNG Der Ausschuss der Regionen ist zwar lediglich beratendes Gremium, nimmt aber Einfluss auf EU-Entscheidungen

18.11.2013
2023-08-30T12:24:07.7200Z
3 Min

Im kommenden Jahr wird gefeiert. 2014 kann der Ausschuss der Regionen (AdR) auf sein 20-jähriges Bestehen zurückblicken. Geschaffen wurde das Gremium durch den Maastrichter Vertrag. Ziel war es, die Organe der EU und die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften durch einen direkten Draht zu verbinden. Die derzeit 353 Mitglieder, die der EU-Ministerrat auf Vorschlag der 28 EU-Staaten auf fünf Jahre ernennt und bei denen es sich um gewählte Vertreter aus den Kommunen und Regionen der EU-Mitglieder handelt, treffen sich sechs Mal im Jahr. Die deutschen Bundesländer entsenden 21 Mitglieder, die Spitzenverbände der Landkreise, Städte und Gemeinden je ein Mitglied.

Gründungsjahre

Uwe Zimmermann vom Europabüro des Deutschen Städte- und Gemeindebundes begleitet die Arbeit des AdR seit 17 Jahren. "Die Gründungsdiskussionen gehen auf die späten 1980er Jahre zurück. Damals waren es nicht zuletzt die deutschen Bundesländer, die dieses Gremium haben wollten", sagt er. Nach der Konstituierung im Jahr 1994 habe sich der Ausschuss seine Rolle in Brüssel allerdings erst erkämpfen müssen, fügt Zimmermann hinzu.

Diese Rolle sieht ein Beratungs- und Anhörungsrecht vor. In bestimmten Fragen, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen, muss der Ausschuss inzwischen im Rahmen des Rechtssetzungsverfahrens gehört werden. Ein Mitentscheidungsrecht im Gesetzgebungsverfahren der EU hat er gleichwohl nicht. "Der Ausschuss ist kein Placebo und auch kein zahnloser Tiger. Er ist aber auch kein europäischer Bundesrat", sagt Zimmermann.

Holger Poppenhäger (SPD), Thüringer Justizminister und derzeitiger Leiter der 24-köpfigen deutschen Delegation , könnte sich eine Stärkung des Ausschusses "im Kontext der Akteure der EU" durchaus vorstellen. "Dies wäre jedoch nur durch eine Änderung der Europäischen Verträge möglich." Gleiches wäre nötig, um der Problematik zu begegnen, dass der AdR "bislang leider nicht institutionalisiert an den Diskussionen in den Ratsarbeitsgruppen teilnimmt".

Dass der Ausschuss der Regionen "nur" ein beratendes Gremium ist, weiß auch Ausschussmitglied Hans Jörg Duppré (CDU), Präsident des Deutschen Landkreistages und Landrat im Landkreis Südwestpfalz. Er verweist jedoch darauf, dass 70 Prozent der europäischen Rechtsvorschriften auf kommunaler und regionaler Ebene umgesetzt werden müssen. Da der EU-Vertrag inzwischen explizit eine kommunale Selbstverwaltungsgarantie enthalte, beziehe die EU-Kommission immer häufiger die Folgen für die Umsetzung auf der lokalen und regionalen Ebene in ihre Bewertung ein. Dies habe dazu geführt, "dass die Vertreter der EU-Kommission sich in den letzten Jahren verstärkt in den Diskussionsprozess bei der Erstellung einer Stellungnahme eingeschaltet haben", sagt Duppré.

Rechte der Regionen

Auch Uwe Zimmermann vom Deutschen Städte- und Gemeindebund spricht von einer langfristigen Wirkung des Ausschusses in Brüssel: Es gebe kaum Paragrafen, an denen sich konkret ablesen ließe, das sie der AdR mit seinem Einwand in die eine oder andere Richtung geändert hätte. Aber: "Heute gibt es in der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ein Extra-Kapitel ,Städtische Dimension in EU'. Das hat es vor 20 Jahren nicht gegeben", sagt Zimmermann. Auch von der Förderpriorität für den Ausbau der kommunalen Daseinsvorsorge sei damals noch nicht die Rede gewesen. Dies alles sei - ebenso wie die Stärkung der Rechte der Regionen im Lissabon-Vertrag - auch eine Folge der Arbeit des Ausschusses.

Landkreistags-Präsident Duppré benennt konkrete Fälle für erfolgreiche Änderungen von EU-Vorlagen: "Sowohl im Vergabe- und Konzessionsrecht wie auch im Beihilferecht konnten erfreulicherweise große Erfolge erzielt werden", sagt er. In beiden Fällen hätten sich die Vertreter der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften geschlossen gegen die Vorschläge der EU-Kommission ausgesprochen. Auch in den Stellungnahmen zur Modernisierung des EU-Beihilferechts habe man deutlich machen können, "dass einzelne Regelungen keineswegs praxistauglich sind".

Dupprés Fazit: "Der Ausschuss der Regionen hat in vielen Fällen durch die eingebrachte kommunale Erfahrung einen deutlichen Einfluss auf das europäische Rechtssetzungsverfahren." Und auch Delegationsleiter Poppenhäger billigt dem AdR trotz aller Verbesserungswünsche "eine wichtige Rolle bei der Diskussion über die Ausgestaltung der Regionalförderung und des Kohäsionsfonds" zu.