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Haushalt Der Bundesrechnungshof listet die Vergeudung von Steuergeldern in Milliardenhöhe auf

23.12.2013
2023-08-30T12:24:09.7200Z
4 Min

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen im Haushaltsjahr 2012 festgestellt. Dies geht aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2012) hervor, die der BRH jetzt als Unterrichtung (18/111) vorgelegt hat.

Im Haushaltsvollzug hätten die Gesamtausgaben im Jahr 2012 mit 306,8 Milliarden Euro um 4,8 Milliarden Euro unter dem Soll gelegen, heißt es weiter. Die Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnahmen) hätten um 0,8 Milliarden Euro höher gelegen als veranschlagt. Die Nettokreditaufnahme habe den geplanten Wert mit insgesamt 22,5 Milliarden Euro um 5,6 Milliarden Euro unterschritten.

Schuldenregel eingehalten

"Die seit dem Jahr 2011 geltende neue verfassungsrechtliche Schuldenregel wurde eingehalten", schreibt der BRH weiter. Der Bestand an eingegangenen Verpflichtungen habe bei 123,6 Milliarden Euro gelegen. Ende des Jahres habe der Bund und seine Sondervermögen Gewährleistungen von 462,6 Milliarden Euro übernommen. Das erfasste Vermögen des Bundes einschließlich seiner Sonder- und Treuhandvermögen habe 215 Milliarden Euro betragen. Die Schulden des Bundes (einschließlich Versorgungs- und Beihilfeverpflichtungen) lagen laut BRH 2012 bei rund 1,7 Billiarden Euro. Im Jahr zuvor lagen die Schulden noch bei 1,61 Billiarden Euro. Der BRH stellt fest, dass die Regierung im Jahr 2015 die Neuverschuldung auf Null zurückfahren will und für 2016 und 2017 ansteigende Haushaltsüberschüsse einplant. "Diese günstigen Haushaltseckwerte beruhen weitgehend auf verringerten Ansätzen bei den Zinsausgaben, auf höheren Steuereinnahmeerwartungen sowie auf niedrigeren Arbeitsmarktausgaben", schreibt der BRH. Diese verbesserten Haushaltseckwerte würden ohne zusätzliche Konsolidierungsanstrengen erreicht.

Nach Einschätzung des BRH gibt es jedoch eine Reihe von Belastungen, Planungsrisiken und Schätzungsunsicherheiten, die die günstige Haushaltslage des Bundes mit dem ab dem Jahr 2015 vorgesehenen Verzicht auf eine Neuverschuldung beeinträchtigen könnten. Dazu gehören vor allem die finanziellen Auswirkungen der europäischen Staatsschuldenkrise sowie weitere finanzielle Zugeständnisse des Bundes an die Länder. Der BRH rät deshalb dem Bund, die weiterhin stabilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu nutzen, um dem Abbau seines Defizits und die Verringerung der "hohen" Schuldenstandsquote voranzutreiben.

Steuerverschwendungen

In seinen Prüfbemerkungen, mit denen sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages im kommenden Jahr beschäftigen wird, listet der BRH auf 340 Seiten zudem wieder Steuerverschwendungen des Bundes in Milliardenhöhe auf. So hat das Straßenbauamt einer bayerischen Gemeinde für 900.000 Euro eine Lärmschutzwand geplant, die die Einwohner von dem Lärm einer vielbefahrenen Straße schützen sollte. Dabei hatten die Planer nicht bedacht, dass durch das Wohngebiet auch noch eine Bahnstrecke führt, deren Züge noch mehr Lärm machen als die Autos auf der Straße. Gegen den Bahnlärm sollte die Wand jedoch nicht schützen. Der BRH kritisiert, dass es dort bisher noch immer kein funktionierendes Lärmschutzkonzept gebe.

Die Prüfer haben auch die Bundesstraße B 207 im Visier, die sich auf der deutschen Seite an die Fehmarnbeltquerung in Richtung Dänemark anschließt. Sie soll vierstreifig mit Standstreifen ausgebaut werden. Allein auf den Standstreifen würden Kosten von 22 Millionen Euro entfallen. Aus Sicht des BRH würden Nothaltebuchten ausreichen, zumal die B 207 auf der Fehmarnsundbrücke nur zweispurig ausgebaut sei.

Der BRH erwähnt auch eine geplante Verkehrsbeeinflussungsanlage auf der Autobahn A 1 bei Lübeck, die 2,3 Millionen Euro kosten soll. Hier kritisierten die Prüfer, dass die Kosten zu niedrig und der Nutzen zu hoch angesetzt worden seien. Insgesamt hätte die Anlage weder den Verkehrsfluss noch die Sicherheit verbessert. Deshalb wird sie nach dem Einschreiten der BRH nun nicht gebaut.

Den Überblick über ihr Material hat nach Recherchen der Rechnungsprüfer die Bundeswehr teilweise verloren. So sei es der Bundeswehr auch nach nunmehr 20 Jahren nicht gelungen, den Verbleib von an Universitäten und Instituten für Forschungszwecke verliehenem Material lückenlos nachzuweisen. Eine Prüfung habe danach zuletzt ergeben, dass Material im Gesamtwert von 92 Millionen Euro nicht mehr zugeordnet werden konnte.

Neben unsinnigen Investitionen, Fehlplanungen und mangelhaften Kontrollen kritisiert der BRH auch Nachlässigkeiten beim Eintreiben von Steuern. So würden kriminelle Unternehmen den Kauf von sogenannten Firmenmänteln noch immer für Umsatzsteuerbetrug nutzen. Dies könnte verhindert werden, wenn der Fiskus frühzeitig auf Umsatzsteuer-Voranmeldung bestehen würde. Steuerausfälle in Millionenhöhe könnten ebenfalls vermieden werden, wenn steuerpflichtige Leistungen von Ärzten besser erfasst würden. Ärzte würden zunehmend umsatzpflichtige Leistungen wie kosmetische Operationen, Faltenbehandlung, das Entfernen von Tätowierungen und Zähne bleichen erbringen.

Diese Leistungen würden von den Finanzämtern häufig nicht erkannt. Außerdem kritisieren die Rechnungsprüfer, dass es seit 2009 keinen aussagekräftigen Jahresabschluss für den Gesundheitsfonds mit Ausgaben von bis zu 189 Milliarden Euro gebe. Hier müsse ein unabhängiger Experte beauftragt werden.