Piwik Webtracking Image

Ringen um die "angemessene Entschädigung"

ABGEORDNETE Die Pläne der Großen Koalition zur deutlichen Anhebung der Diäten stoßen bei Linken und Grünen auf Kritik

17.02.2014
2023-11-08T12:31:40.3600Z
3 Min

Wenn es um die Abgeordnetenentschädigung geht, die sogenannten Diäten, befinden sich die Volksvertreter in einer Zwickmühle: Auf der einen Seite verlangt das Bundesverfassungsgericht von ihnen, ihre Vergütung selbst festzulegen, wie der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), vergangenen Freitag im Bundestag erläuterte. Andererseits gehe die Tatsache, dass die Parlamentarier selbst bestimmen, was sie verdienen, in der öffentlichen Debatte "häufig mit dem Vorwurf einer Selbstbedienungsmentalität einher".

Jährliche Anpassung

Künftig soll sich die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung nach dem Willen der Großen Koalition an der Entwicklung der Nominallöhne orientieren. Als Ausgangsgröße soll die Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe

R 6 mit der Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes ohne Familienzuschlag) dienen, wie aus dem schwarz-roten Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (18/477) hervorgeht. Um eine "Annäherung an die Ausgangsgröße" zu erreichen, soll die Abgeordnetenentschädigung, die derzeit bei 8.252 Euro monatlich liegt, der Vorlage zufolge zum 1. Juli 2014 auf 8.667 Euro und zum 1. Januar 2015 auf 9.082 Euro angehoben werden. Danach soll die Entschädigung jährlich zum 1. Juli, erstmals im Jahr 2016, auf der Basis des durchschnittlichen Anstiegs der Nominallöhne angepasst werden.

Ferner sieht der Entwurf neben den bisherigen Amtszulagen für den Bundestagspräsidenten und seine Stellvertreter eine Zulage auch für die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse, Unterausschüsse und Enquete-Kommissionen vor.

Grosse-Brömer betonte in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs, seit 1995 gebe es im Abgeordnetengesetz die Festlegung, dass der Vergleichsmaßstab für eine angemessene Vergütung der Parlamentarier der Verdienst eines Bundesrichters sei, der auf Bundesebene eine nicht weisungsgebundene Tätigkeit ausübe. Diese Vergütung habe man aber nie erreicht. Daher schlage die Koalition nun vor, die derzeitige Differenz von rund 830 Euro in zwei Schritten auszugleichen und sich dann an einen Index anzukoppeln, der die Abgeordneten "nicht schlechter und nicht besser stellt als jeden abhängig Beschäftigten in Deutschland". Zudem solle bei der Altersversorgung der Parlamentarier der Höchstbetrag von bisher 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung auf 65 Prozent gesenkt werden.

Seine SPD-Kollegin Christine Lambrecht betonte, eine gute Bezahlung der Abgeordneten sei "gesellschaftlich durchaus akzeptiert", doch gebe es zu Recht Kritik an der Altersversorgung der Parlamentarier. Hier nehme man nun deutliche Einschnitte vor. "Richtig weh tun" werde dabei, "dass es in Zukunft keine Möglichkeit mehr geben soll, abschlagsfrei in den sogenannten Vorruhestand zu gehen".

Auf Kritik stießen die Koalitionspläne bei der Opposition. Für Die Linke nannte es ihre Erste Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführerin Petra Sitte "höchst problematisch", die Diäten "in sieben Monaten um 830 Euro steigern zu wollen". Eine angemessene Entschädigung für Abgeordnete sei eine demokratische Errungenschaft, sagte sie. Seit dem Jahr 2000 habe es aber bei den Diäten ein Wachstum von 25 Prozent gegeben habe, während die Bruttolöhne lediglich um 22 Prozent gestiegen seien und es in den unteren Gehaltsklassen Reallohneinbußen gegeben habe.

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, bemängelte, dass der Koalitionsentwurf bereits am kommenden Freitag verabschiedet werden solle. Ihre Fraktion halte bei der Abgeordnetenentschädigung die grundsätzliche Orientierung an der Besoldungsgruppe R 6 für angemessen. Aber statt einer zweimaligen Anhebung innerhalb eines halben Jahres hätte man "das auch über die Legislaturperiode strecken können". Auch müsse man die Altersversorgung der Abgeordneten neu regeln. Es werde in der Öffentlichkeit als "zutiefst ungerecht" empfunden, dass die Parlamentarier "in sehr kurzer Zeit sehr viele Rentenbezüge erwerben können".

Straftatbestand Bestechung

Ebenfalls in erster Lesung debattierte das Parlament zugleich über einen Koalitionsentwurf zum Thema Abgeordnetenbestechung (18/476) und eine Grünen-Vorlage zum UN-Übereinkommen gegen Korruption (18/478). Der Koalitionsentwurf zielt darauf ab, einen Straftatbestand zu schaffen, der "strafwürdige korruptive Verhaltensweisen von und gegenüber Mandatsträgern" erfasst. Derzeit sind Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen und Abstimmungen strafbar.

Grosse-Brömer betonte, natürlich müsse Bestechlichkeit von Abgeordneten strafbar sein, "ohne dabei den Grundsatz des freien Mandats nebst Beachtung der Besonderheiten des politischen Prozesses aufzugeben". Viele Abgeordnete seien besorgt, dass dies falsch geregelt werde, doch sei er überzeugt, dass man die beste Lösung erarbeitet habe. Lambrecht nannte die Materie "kompliziert". Die Koalition traue sich aber eine Regelung zu, mit der nicht nur der Stimmenkauf, "sondern auch die Bestechung und die Bestechlichkeit von Abgeordneten unter Strafe gestellt werden kann", fügte sie hinzu.