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Einfacher in die Insolvenz

17.02.2014
2023-11-08T12:31:40.3600Z
1 Min

RECHT

Wenn Unternehmen, die zu einem Konzern gehören, in Insolvenz gehen, sind heute aufgesplittete, häufig langwierige und teure Verfahren die Folge. Die Bundesregierung will das ändern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/407) vorgelegt, über den der Bundestag am vergangenen Freitag erstmals beraten hat. Er sieht vor, die Insolvenzverfahren der einzelnen Unternehmen bei einem einzigen Gericht zu bündeln und durch nur einen Insolvenzverwalter bearbeiten zu lassen. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Verwaltern vereinfacht werden.

In der Debatte betonte der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD), man nehme bei der Reform der Konzerninsolvenzen "minimalinvasive Eingriffe" vor. Die Regierung strebe "keine radikale Neuausrichtung" an, sondern eine "maßvolle Fortentwicklung" bestehender Lösungsmöglichkeiten.

Für die Union betonte Heribert Hirte (CDU), im Insolvenzrecht stehe bisher die einzelne Person im Vordergrund. Dies entspreche dem Konkursrecht des 19. Jahrhunderts. Damit würden aber bei einer Abwicklung die "Synergievorteile bei der Großorganisation Konzern", die Gesellschaftern und Gläubigern zu Gute kämen, "vergeudet". Karl-Heinz Brunner (SPD) sagte, der Gesetzentwurf sei "gut", auch wenn er nur die Probleme der Vergangenheit und nicht die der Zukunft löse. Nachbesserungsbedarf attestierte Die Linke. Richard Pitterle kündigte an, seine Fraktion werde sich im Verfahren für eine stärkere Beteiligung von Betriebsräten und Gewerkschaften einsetzen. Für Bündnis 90/die Grünen kritisierte Katja Keul, wenn Insolvenzverwalter bislang nicht schon im eigenen Interesse kooperiert hätten, helfe auch "kein Bittebitte ohne jedwede Durchsetzungskraft". Die Neuregelung sei "mutlos".