Leserbrief zur Ausgabe 1-3 vom 30.12.2013 allgemein:
Mein spontanes Unbehagen ging in Bestürzung über, als ich begriff, was ich las: "Der Erste Weltkrieg - Das Jubiläumsjahr 2014", und später "Weltkriegs-Jubiläum"! Die Hinterbliebenen mögen zu ihrem Trost einen Sinn suchen - zum Jubilieren besteht nach meinem Empfinden allenthalben kein Anlass.
Oliver Lachmann, Altenberge
Leserbrief zur Ausgabe 1-3 vom 30.12.2013, "Strenge Noten aus Paris" auf Seite 8:
Im Text und in der Überschrift des Artikels wird der Versailler Vertrag meines Erachtens teilweise verharmlosend dargestellt. Zunächst: Der Vertrag ist nicht nur in der Propaganda der Kriegsgegner ein Diktat, sondern auch in der Realität. Denn die Siegermächte haben bei Nichtunterzeichnung des Abkommens mit dem Einmarsch und der weiteren Fortsetzung des Kriegs gedroht. Insofern war der Versailler Vertrag nicht nur in Anführungsstrichen ein Diktat.
Zudem wäre es erwähnenswert gewesen, dass mit Versailles und seinem Kriegsschuldparagrafen 231 in Europa eine verhängnisvolle Wendung zur moralischen Diskriminierung und Verdammung der unterlegenen Kriegspartei beschritten wurde. Der im Text beschriebene "Anti-Versailles-Furor", der "bis weit in die gesellschaftliche Mitte reichte", ist insoweit verständlich, auch weil die Höhe der Reparationen und Dauer der Zahlungen in Versailles nicht beziffert wurde, sondern man von endlosen und uferlosen Tributen ausgehen musste. All das hat Demagogen vom Schlag eines Hitler direkt in die Hände gearbeitet.
Auch gewährten die Alliierten die am Schluss des Beitrags geschilderten Milderungen der Reparationslasten der Weimarer Republik erst in ihrer Schlussphase. Leider blieben die Souveränitätseinschränkungen weiter bestehen, während kurioserweise die Siegermächte erst dem Reichskanzler Hitler weit mehr entgegenkamen.
Der von Hass und Rachegelüsten diktierte Vertrag von Versailles ist und bleibt ein verfehlter Friedensschluss sowie ein Sargnagel für die Weimarer Demokratie.
Helmut Reusch, Hamburg
Leserbrief zur Ausgabe 1-3 vom 30.12.2013, "Literatur zum Ersten Weltkrieg" auf Seite 13:
In den angeführten Beispielen der deutschsprachigen Publikationen zum Ersten Weltkrieg findet sich kein einziger Hinweis darauf, dass der Erste Weltkrieg zunächst ein europäischer Krieg war. Dieser wurde erst durch das Eingreifen Amerikas und dessen Kriegserklärung an Deutschland am 6. April 1917 zu einem Weltkrieg. Insofern kann man auch 1917 als Epochenjahr und "Urkatastrophe" bezeichnen.
Horst Beger, Essen
Leserbrief zur Ausgabe 4-5 vom 20.1.2014, "Parlamännchen" auf Seite 1:
Sie leiten im "Parlamännchen" auf Seite 1 den Begriff "Legislaturperiode" vom lateinischen Wort "legis" ab. Das Wort "legis" gibt es natürlich im Lateinischen als Genitiv-Form und mir leuchtet auch ein, dass man von "legis" leichter auf "Legislaturperiode" kommt als von der Grundform des Wortes "lex", was auf Deutsch "Gesetz" bedeutet.
Trotzdem finde ich, dass man dem allgemein üblichen Gebrauch der Grundform, also des Nominativ Singular, Rechnung tragen sollte und auch diese im "Parlamännchen" verwenden sollte, gegebenenfalls mit dem Zusatz der Genitiv-Form. Alternativ schlage ich vor, dass Sie das Wort "leges" als Nominativ Plural-Form angeben und dementsprechend die deutsche Übersetzung "Gesetze". Dann kommt man auch auf "Legislaturperiode" und hat wenigstens einen Nominativ verwendet.
Thomas Jakobi, Frankfurt am Main
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