Piwik Webtracking Image

Neue Verordnung für Verpackungen

17.03.2014
2023-08-30T12:26:11.7200Z
1 Min

UMWELT

Der Umweltausschuss hat sich vergangene Woche mehrheitlich für eine Novellierung der Verpackungsverordnung ausgesprochen. Die Koalitionsfraktionen stimmten in der Sitzung am Mittwoch dem dazu von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer 6. Novelle der Verpackungsverordnung (18/496) zu. Während sich die Linksfraktion gegen die Vorlage aussprach, enthielt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung. Mit der Novellierung wird eine EU-Richtlinie vom Februar 2013 umgesetzt.

Es sei Eile geboten, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), und verwies auf ein schon laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Zugleich machte sie deutlich, dass mit der Übernahme der Beispiele aus der EU-Verpackungsverordnung und der Klarstellung des Begriffs der Transportverpackung "keine Änderung der materiellen Rechtslage erfolgt". Von einer "Eins-zu-eins-Umsetzung" des EU-Rechts sprach der Vertreter der Unionsfraktion. Geregelt werde zum einen, "dass Frachtcontainer keine Transportverpackung sind". Langfristiges Ziel müsse die Schaffung eines Wertstoffgesetzes sein, sagte der Vertreter der SPD-Fraktion. Dieses müsse festschreiben, dass Verpackungen und sonstige Kunstabfälle gesammelt werden müssen, "was in vielen Haushalten schon Alltag ist". Viele Probleme, "die dringend einer Lösung bedürfen", hätte man auch bei der jetzigen Novellierung klären können, bemängelte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. "So wird Zeit vergeudet", kritisierte der Fraktionsvertreter. Seine Fraktion könne der Novelle unter anderen deshalb nicht zustimmen, weil sich aus der Beispielliste ergebe, dass "Glasflaschen für Injektionslösungen" Verpackungen seien, sagte der Vertreter der Linksfraktion.