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Keine Kennzeichnung von Gen-Honig

17.03.2014
2023-08-30T12:26:11.7200Z
2 Min

LANDWIRTSCHAFT

Gentechnisch veränderte Pollen im Honig müssen nicht als Zutat gekennzeichnet werden. In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am Donnerstagnachmittag mit 440 Nein-Stimmen und 110 Ja-Stimmen bei neun Enthaltungen einen entsprechenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/578, 18/792) abgelehnt. Die Grünen wollten verhindern, dass die Änderung der Honigrichtlinie 2001/101/EG durch die Europäische Kommission Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen als natürlichen Bestandteil einstuft.

Der Forderung widersprach Kees de Vries (CDU): "Es gibt eine Klarstellung durch das Europäische Parlament, dass Pollen natürlicher Bestandteil des Honigs sind und nicht eine Zutat." Eine Pflicht zur Angabe als Zutat bestehe dadurch nicht. Die CDU/CSU sei aber nicht gegen die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Lebensmitteln. De Vries begrüßte die EU-Vorgabe, alle Lebensmittel zu kennzeichnen, "die einen GVO-Gehalt von mehr als 0,09 Prozent aufweisen". Aber auch danach würde es für Honig bedeuten, dass der Pollengehalt den Grenzwert nicht erreicht.

Kirsten Tackmann (Die Linke) kritisierte die derzeitigen Regeln als unverständlich. So sei es nicht erforderlich, Lebensmittel von Tieren, die mit "Gen-Tech-Pflanzen" gefüttert wurden, zu kennzeichnen. "Wo Agrogentechnik drin ist, muss es auch draufstehen", forderte sie. Die Kennzeichnung müsse deshalb im Interesse der Verbraucher entsprechend der Intention des sogenannten Honig-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erfolgen. Der EuGH hatte in der Rechtssache C-442-09 festgestellt, dass Honig, der Pollen mit gentechnisch verändertem Erbgut und Proteinen enthält, ein Lebensmittel mit Zutaten sei. Mit ihrem Antrag würden die Grünen von der Bundesregierung verlangen, was diese nicht erfüllen kann, stellte Matthias Miersch (SPD) fest. "Das Verfahren ist abgeschlossen", sagte er. Miersch gestand aber ein, dass es einen "Dissens" innerhalb der Bundesregierung beim Thema grüne Gentechnik gibt. Antragsteller Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) mutmaßte, dass "der Verbraucherschutz als Handelshemmnis für die Freihandelsverhandlungen mit den USA aus dem Weg geräumt" werden soll. Der Auslegung, dass gentechnisch veränderte Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig seien, wollte er nicht folgen: "Eine patentierte Erfindung kann kein natürlicher Bestandteil eines Lebensmittels sein." Die Bundesregierung sei nun aufgefordert, durch klare Kennzeichnungsregeln Wahlfreiheit zu ermöglichen.