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EU-Verordnung wird umgesetzt

07.04.2014
2023-08-30T12:26:12.7200Z
1 Min

INTERNATIONALES RECHT

Die grenzübergreifende Vollstreckung von Rechtstiteln wird neu geregelt. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/823) vorgelegt, um die EU-Verordnung 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit sowie über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in nationales Recht umzusetzen. Nach den neuen Bestimmungen entfällt, wie es in der Vorlage der Regierung heißt, insbesondere das "Vollstreckbarerklärungsverfahren", das bislang der Umsetzung ausländischer Titel vorgeschaltet ist.

Der Gesetzentwurf regelt zum einen die Ausstellung der Bescheinigung über inländische Titel, die in anderen EU-Staaten vollstreckt werden sollen. Zum anderen enthält die Vorlage ergänzende Vorschriften zur Anerkennung und Vollstreckung von Titeln aus anderen EU-Ländern im Inland.

Als Folge der Umsetzung der EU-Verordnung sind Änderungen unter anderem im Rechtspflegergesetz, im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, im Kostenrecht und im Gesetz über das Ausländerzentralregister erforderlich.

Die Verordnung werde ganz konkret zur Entlastung der Bürger führen, heißt es in dem Entwurf. So müssten Gläubiger, die eine Entscheidung in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchsetzen wollten, dort keine gerichtliche Vollstreckbarerklärung mehr erwirken. Das spare Zeit und Geld.