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Bundeszuschusswird gekürzt Headline stehen

07.04.2014
2023-08-30T12:26:12.7200Z
1 Min

GESUNDHEITSREFORM

Das von der Regierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung wird vom GKV-Spitzenverband mit Einschränkungen positiv gesehen. Wie die Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Doris Pfeiffer, vergangene Woche im Gesundheitsausschuss sagte, führt die neue Finanzstruktur zu deutlich weniger Verwaltungsaufwand. Problematisch sei allerdings die außerdem geplante Kürzung des Bundeszuschusses an die Krankenversicherung.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Beitragssatz in der GKV ab 2015 auf 14,6 Prozent sinken, jeweils zur Hälfte getragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag von 0,9 Prozent entfällt. Dafür können die Kassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Somit werden sich die Beiträge künftig wieder unterscheiden. Die möglichen pauschalen Aufschläge für die Versicherten fallen weg.

Pfeiffer rechnet damit, dass praktisch alle Kassen einen Zusatzbeitrag erheben werden. Seit diesem Jahr sei eine Abnahme der Reserven in der GKV und im Gesundheitsfonds zu beobachten. Die Ausgaben überstiegen teilweise wieder die Einnahmen. Pfeiffer sagte. "Wir werden eine weitere Abschmelzung der Reserven sehen." Die GKV halte es daher für einen Fehler, den Bundeszuschuss zu kürzen. Dieser soll 2014 um 3,5 Milliarden Euro und 2015 um 2,5 Milliarden Euro sinken. Pfeiffer mahnte, der Zuschuss sollte sich nicht nach der jeweiligen Haushaltslage richten. In der Selbstverwaltung kontrovers diskutiert wird laut Pfeiffer auch die Frage der paritätischen Finanzierung der Beiträge. Wenn die Ausgaben stärker stiegen als die Einnahmen, müssten das die Arbeitnehmer künftig alleine tragen, während der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent festgeschrieben sei.