Zur Ausgabe 12 vom 17.3.2014, Berichterstattung über die Ukraine auf den Seiten 1-3:
Der frühere Präsident der Ukraine, Herr Janukowitsch, hat ja nunmehr Zuflucht in Russland gesucht und auch bekommen. Es würde mich interessieren, was er zur Krim-Abspaltung gesagt hat, denn die Schwarzmeer-Halbinsel ist ja nun Teil der Russischen Föderation und gehört nicht mehr der Ukraine. Schließlich hat man ihm doch Land "gestohlen".
Joachim Grosse, Weiterstadt
Zur Ausgabe 12 vom 17.3.2014, "Riskante Muskelspiele" auf Seite 1:
Aus meiner Sicht war der Versuch der EU, die Ukraine auf lange Sicht mit ins EU-Boot zu holen, politische Kurzsichtigkeit.
Seit Jahren versucht die EU im Verbund mit den USA die Ukraine aus dem Einflussgebiet Russlands herauszulösen. Für dieses Vorhaben wurden Unmengen an Steuergeld sowie Planung und Logistik eingesetzt. Dem Westen geht es dabei nur darum, seine Interessensphäre und damit seine Macht gen Osten auszudehnen. Damit wird Russlands Macht beschränkt und das Land militärisch eingekesselt. Dieses EU-Machtstreben muss die Ukraine nun mit dem Verlust der Krim bezahlen.
Anstatt russische Konten zu sperren, hätte man lieber den korrupten ukrainischen Oligarchen die Konten sperren und jeden einzelnen zur Persona non grata erklären sollen.
Brüsseler Politiker und Diplomaten scheinen nur das schöne Kiew zu kennen, nicht aber den völlig verrotteten und desolaten Zustand des restlichen Landes. Wenn die EU-Führung die heruntergewirtschaftete Ukraine jetzt auch noch mit Steuergeldern unter ihre Fittiche nehmen will, dann würde das für uns im absoluten wirtschafts- und finanzpolitischen Chaos enden. Putins Russland wäre dann der lachende Dritte.
Wolfgang Haars, Salzgitter
Zur Ausgabe 12 vom 17.3.2014, "Hürdenlos nach Straßburg" auf Seite 6:
Das Grundgesetz garantiert die Stimmengleichheit der Wähler und die Chancengleichheit der Parteien. Sperrklauseln stellen eine durch Auslegung des Bundesverfassungsgerichts ermittelte Ausnahme von der Regel dar, für die nur ein Grund spricht: die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu sichern beziehungsweise stabile Regierungsmehrheiten herzustellen.
Wenn nun hinsichtlich der zutreffend begründeten Kassierung der Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen durch das Bundesverfassungsgericht die grundgesetzlich garantierte Gleichheit als Regelfall wieder hergestellt ist, ist das ein Gewinn für die Demokratie. Wer dagegen aus Bundestag und Europaparlament Stimmung macht und eine Gefahr für die Demokratie herbeiredet, fürchtet sich nur vor der Konkurrenz und um die eigenen Pfründe.
Der Europawahl ist eine große Steigerung der Wahlbeteiligung zu wünschen - sie wäre ein Beweis dafür, dass nur ohne Sperrklauseln Demokratie wirklich spannend ist und als echte Möglichkeit zur Mitbestimmung begriffen wird.
Heiko Urbanzyk, Werne an der Lippe
Zur Ausgabe 13-14 vom 24.3.2014, "Gemeinsam auf den Gipfel" auf Seite 1:
Der Schulterschluss zwischen der EU und Afrika greift zu kurz. Die beste Zusammenarbeit findet nämlich immer noch weniger von oben als vielmehr von unten statt. Deswegen sollte man in strategischer Hinsicht sowohl in Brüssel, als auch in Berlin eher verbindende Wirtschaftsprojekte mit Afrika fördern. Derartige Kooperationen bringen in der Regel viel mehr als abstrakte Freihandelsabkommen oder Absichtserklärungen. Beispielsweise ginge das auf den Kanarischen Inseln, die nur wenige Kilometer vor der afrikanischen Küste liegen, aber meistens nur mit dem Tourismus assoziiert werden. Die Inseln böten gerade für Deutschland eine nicht unerhebliche Chance, um mit den für die Energiewende benötigten Technologien, wie Wind und Solar, zu experimentieren.
Rasmus Ph. Helt, Hamburg
Zur Ausgabe 13-14 vom 24.3.2014, "80 Tage umsonst gearbeitet" auf Seite 5
In Tarifverträgen gibt es Lohn- oder Gehaltsgruppen, für andere Erwerbszweige Besoldungsgruppen. Diese beziehen sich immer auf Arbeitsplätze, eine Unterscheidung nach Geschlecht gibt es nicht. Die Unterschiede bei den Arbeitsentgelten von Männern und Frauen haben daher unterschiedliche Ursachen: Beispielsweise leisten Frauen mehr Teilzeitarbeit. Ich vermute, dass nur etwa fünf Prozent des Lohnunterschiedes dadurch zustande kommt, dass Frauen in Leitungsfunktionen oder bei außertariflich bezahlten Stellen in der Minderzahl sind. Das fällt aber in die Rubrik Diskriminierung und nicht unterschiedliche Bezahlung für gleichwertige Arbeit.
Karl-Heinz Jagusch, Jena
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